Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 02-Feber.pdf
- S.76
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wissen, um welches Amt es sich handelt. Trotzdem habe ich oder haben
wir einfach Bedenken dagegen, über eine Neuregelung der Leiterzulagenverordnung abzustimmen. Es soll damit auch beschlossen werden, dass näher zu definierende Messkriterien, die noch nicht fixiert sind, zu einem objektiven Prüfverfahren führen sollen.
Ich frage ich mich dann schon Folgendes: Es ist zufälligerweise, aber auf Grund der beruflichen Entwicklung im Stadtmagistrat Innsbruck der eine Amtsleiter in der Mag.-Abt. II, Berufsrecht, und der andere
im technischen Bereich angesiedelt. Es kann durchaus sein, dass die Zielvereinbarungen, die mit diesen Amtsleitern getroffen werden, sehr unterschiedlich sind. Auch die Anforderungen und die Leistungen, die diese Bediensteten zu erbringen haben, können sehr unterschiedlich sein. Wo bleibt
dann sozusagen eine einigermaßen gleichmäßige Behandlung und Bewertung? Das ist etwas, das mir schon sehr fraglich erscheint. Zudem frage ich
mich, wie sehr man nicht wirklich in dieser Funktion von der Hierarchie
abhängig ist.
Es ist in dieser Neuregelung hinsichtlich der Leiterzulagenverordnung auch die Bestimmung enthalten, dass ein Bediensteter nach einem Jahr, wenn jemand sozusagen eine gute Leistung erbracht hat, ein
Viertel weniger von seiner Zulage bekommt. Sollte dieser Bedienstete eine
schlechte Leistung erbringen, bekommt er um die Hälfte weniger von seiner Zulage. Wie werden hier für alle in etwa die gleichen objektiven Kriterien fixiert? Das ist aus dieser Unterlage nicht ersichtlich. Ich weiß, dass es
dazu noch nichts Näheres gibt.
Wenn es so wäre, dass wir diese Leistungsvereinbarungen
bzw. diese Leiterzulage in der Form einführen, dann wäre es etwas anderes.
Es sollte nämlich geprüft werden - Bgm. Zach sagt immer, dass das ein
Working Progress ist -, was man in den ersten beiden Jahren feststellen
kann und was sich denn an objektiven Messkriterien herauskristallisiert.
Nach dem zweiten oder dritten Jahr hat man dann einen Katalog, von dem
man sagen kann, dass das vergleichbare für alle in etwa anwendbare, aber
doch auf die individuelle Situation ansetzbare Messkriterien sind. So eine
Vorgangsweise wäre noch einmal etwas anderes.
GR-Sitzung 27.2.2003