Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 02-Feber.pdf
- S.80
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GR Mag. Kogler: Ich möchte auf Grund meines städtischen
Dienstes Stimmenthaltung anmelden.
Bgm. Zach: Ich möchte nur ein paar wesentliche Dinge näher
erläutern. Glauben Sie mir, das ist keine "Husch-Pfusch-Verordnung", sondern der ernsthafte Versuch - der durch Monate gegangen ist - gemeinsam
mit der Personalvertretung eine Lösung zu erarbeiten. Ich muss mich über
die Sozialdemokraten wundern, dass sie sich hier nicht näher damit befasst
haben. Wir wollten gemeinsam Bewegung in ein starres Besoldungsschema
bringen, das vor allem die Jüngeren benachteiligt.
Es ist bei uns so wie überall der Fall, dass am Anfang der Karriere die Gehaltskurve zu flach ist und sich aber dann linear zu einem Zeitpunkt steigert, zu dem man annimmt, dass der Mehrverdienst nicht mehr so
wichtig ist. Wenn jemand 30 Jahre oder 35 Jahre ordentlich und gut verdient hat - das glaube ich für die Bediensteten in diesem Unternehmen sagen zu können - ist es dann nicht mehr ganz so wesentlich, ob man im Monat € 1.000,-- mehr hat oder nicht. Es ist doch wichtiger, mehr Mittel zu
einem Zeitpunkt zu haben, zu dem normalerweise die Existenzgründung,
die Wohnungsbeschaffung sowie die Familiengründung ins Hause steht.
Um diese Bewegung herbeizuführen, muss man einmal damit anfangen und
eine Grundlage dazu schaffen.
Ich stelle fest, dass der Fixbetrag sozusagen einmal, soweit ich
verstanden habe, außer Streit steht. Es geht jetzt nur um diese Zielvereinbarung. Wenn Sie sich das Unternehmen Stadtmagistrat Innsbruck ansehen,
dann kann man dieses nicht über einen Kamm scheren. Im Stadtmagistrat
Innsbruck muss doch mit jeder einzelnen Abteilung - Dr. Köfler hat mir das
mehrfach versichert - mit den dortigen Abteilungsleitern und Amtsvorständen gemeinsam das Ziel vereinbart werden. Die Messlatte als solche ist
dann Inhalt der einzelnen Vereinbarungen.
Es ist sicher nicht möglich, die Mag.-Abt. V, Soziales, mit der
Mag.-Abt. V, Tiefbau - Instandhaltung, zu vergleichen. Wir können gar
keine allgemein gültige Regelung einführen, bei der man dann sagen kann,
dass wir uns genau danach halten. Es ist, um hier eine gewisse Gerechtigkeit einzuführen, wesentlich mehr Arbeitsaufwand damit verbunden. Das
GR-Sitzung 27.2.2003