Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_16_10_2014_gsw.pdf
- S.70
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Die Abwicklung der vom Land Tirol gewährten Wohnbau- und Wohnhaussanierungsförderung erfolgt (überwiegend) dezentral in den Bezirkshauptmannschaften (Imst, Kitzbühel, Kufstein, Landeck, Lienz,
Reutte und Schwaz). Der Stadtmagistrat Innsbruck wird vom Land Tirol
als Einreichstelle für Ansuchen auf Wohnhaussanierungsförderung in
Innsbruck angegeben. Das Referat Wohnbauförderung führt im Bereich der Wohnhaussanierung umfangreiche Tätigkeiten aus (Beratung, Baukontrolle, Vorprüfung, Endabrechnung), welche bei anderen
Gemeinden von den Bezirkshauptmannschaften bzw. von der Abteilung Wohnbauförderung des Amtes der Tiroler Landesregierung selbst
erledigt werden.
Auch bei der Abwicklung der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe unterscheidet sich der diesbezügliche verwaltungstechnische Ablauf von
dem in anderen Tiroler Gemeinden praktizierten Procedere. Die Beihilfeansuchen sind beim zuständigen Gemeinde(Stadt)amt (bzw. beim
Stadtmagistrat Innsbruck) einzubringen. Die Gemeinden überprüfen
und bestätigen die Richtigkeit der Angaben, verpflichten sich zur Übernahme des Kostenanteiles und leiten die Ansuchen sodann zur weiteren Bearbeitung an das Land weiter. Vom Referat Wohnbauförderung
werden im Zusammenhang mit der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe
weit umfangreichere Tätigkeiten (Beihilfeberatung, Berechnung der
Beihilfe etc.) entfaltet.
Die Kontrollabteilung empfahl der zuständigen Dienststelle Überlegungen anzustellen, in Zusammenarbeit mit dem Land Tirol in den Themenbereichen „Wohnhaussanierung“ sowie „Mietzins- und Annuitätenbeihilfe“ eine Ablauforganisation insofern schriftlich festzulegen, als
darin klar festgeschrieben werden soll, welche Aufgaben von der
Stadtgemeinde Innsbruck zu erledigen und welche Tätigkeiten vom
Land Tirol (Abteilung Wohnbauförderung) auszuführen sind.
Vollständige
Kostentragung durch
die Stadt Innsbruck –
Empfehlung
Derzeit werden die vom Referat Wohnbauförderung betreffend die Bearbeitung von Wohnhaussanierungsanträgen sowie Mietzins- und Annuitätenbeihilfeansuchen durchgeführten Tätigkeiten vollständig von
der Stadtgemeinde Innsbruck finanziert. Die Kostenträger 4410011 –
Wohnhaussanierungsförderung, 4410021 – Bürgerinformation und
Beratung sowie 4410041 – Mietzins- und Annuitätenbeihilfe weisen für
das Jahr 2013 (direkte) Personalkosten (also ohne Umlagekosten) in
Höhe von insgesamt € 405.109,00 (€ 162.775,00, € 63.644,00 bzw.
€ 178.690,00) aus.
Im Zusammenhang mit der von der Kontrollabteilung empfohlenen
schriftlichen Festlegung einer Ablauforganisation (Tätigkeiten des Landes Tirol bzw. der Stadt Innsbruck) regte die Kontrollabteilung zusätzlich an zu hinterfragen, welche Aufgaben definitiv von der Stadt Innsbruck übernommen werden müssen und welche Arbeitsschritte vom
Land Tirol auszuführen sind. Sollte sich dabei herausstellen, dass die
Stadt Innsbruck in den Bereichen Wohnhaussanierung sowie Mietzinsund Annuitätenbeihilfe Tätigkeiten verrichtet, welche dem Land Tirol
zuzuordnen sind, empfahl die Kontrollabteilung, mit dem Land Tirol als
Ausgleich dafür über eine finanzielle Beteiligung an den diesbezüglichen Kosten zu verhandeln.
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Zl. KA-05750/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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