Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf
- S.15
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Nachweis der
Erläuterungen
betreffend Mietzinsaufwendungen sowie
Einnahmen aus
Vermietung und
Verpachtung –
Empfehlung
Bei der Durchsicht des Nachweises der Erläuterungen im Rechnungsabschluss 2015 stellte die Kontrollabteilung wie auch schon in den
Rechnungsabschlüssen der Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014 fest, dass
bei den Erklärungen für die Abweichungen zwischen Budget und Rechnung betreffend die Mietzinsaufwendungen sowie die Einnahmen aus
Vermietung und Verpachtung unverändert mit „die Budgetierung und
Abrechnung erfolgt nach Meldungen und Vorschreibungen der IIG“ argumentiert wird.
Von der Kontrollabteilung wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach
empfohlen, speziell für den Nachweis der Erläuterungen von der IISG
jene Detailinformationen einzufordern und anzugeben, die (in den zu
erläuternden Bereichen) zu den Abweichungen geführt haben. Die Umsetzung dieser Empfehlung wurde in vorigen Anhörungsverfahren bereits für den Rechnungsabschluss 2011 zugesichert.
Die Kontrollabteilung wiederholte nochmals ihre bereits im Zuge der
oben erwähnten Prüfungsjahre ausgesprochenen Empfehlungen, zur
Erhöhung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit für den Nachweis
der Erläuterungen mit Nachdruck von der IISG jene Detailinformationen
einzufordern, die zu den Abweichungen geführt haben. Im Anhörungsverfahren dazu erklärte die betroffene Dienststelle, dass bereits ein Gesprächstermin mit der IISG vereinbart worden sei. Auf Grund der derzeitigen Personalsituation müsse eine Bearbeitung im Hinblick auf die Priorisierung der Arbeiten erfolgen.
Einnahmen- und
Ausgabenentwicklung
Die Einnahmen im Jahr 2015 sind gegenüber dem Jahresergebnis 2014
absolut um € 4.424.019,10 (- 1,27 %) gesunken, im Vergleich mit dem
Voranschlag 2015 ergaben sich jedoch Mehreinnahmen in der Höhe von
€ 12.754.384,36 (+ 3,86 %). Das ausgabenseitige Ergebnis des Jahres
2015 verringerte sich gegenüber dem Vorjahr effektiv um € 4.416.928,74
(- 1,27 %), wobei im Vergleich mit dem Voranschlag 2015 Mehrausgaben in der Höhe von € 3.309.446,13 (+ 0,97 %) zu verzeichnen waren.
Diese Mehreinnahmen/-ausgaben sind allerdings insofern zu relativieren, als in diesen Beträgen Abschlussbuchungen zum buchhalterischen
Ausgleich der Abschnitte 85 – 89 (maastricht-relevante Betriebe) enthalten sind, die bei dieser Betrachtungsweise nicht als effektive Mehreinnahmen und Mehrausgaben gewertet werden können. Es handelt sich
dabei sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite um
Buchungen in der Größenordnung von € 5.368.638,05 bzw. – da für
diesen Zweck im Ordentlichen Haushalt des Jahres 2015 ursprünglich
€ 3.571.200,00 präliminiert worden sind – um in diesem Bereich auftretende Mehreinnahmen/-ausgaben in der Höhe von € 1.797.438,05.
Unter Berücksichtigung der Maastricht-Buchungen wurden die Mehreinnahmen 2015 im Vergleich zum Voranschlag 2015 mit € 11,00 Mio. bzw.
die Mehrausgaben 2015 im Vergleich mit dem Voranschlag 2015 mit
€ 1,50 Mio. beziffert. Eine von der Kontrollabteilung gesetzte Nachberechnung hinsichtlich des ausgewiesenen Einnahmen- und Ausgabenvergleiches gab keinen Anlass zur Beanstandung.
Mehreinnahmen und
Mindereinnahmen
Im Finanzjahr 2015 erzielte die Stadt Innsbruck im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt € 4.424.019 oder 1,27 % weniger Gesamteinnahmen.
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Zl. KA-09728/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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