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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf

- S.17

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Mit dem Finanzausgleich werden im Wesentlichen die Kostentragung,
die Verteilung der Besteuerungsrechte und Abgabenerträge sowie
Finanzzuweisungen und Zuschüsse geregelt.
Ausschließliche
Gemeindeabgaben

Aus dem Titel „Ausschließliche Gemeindeabgaben“ wurden im Wirtschaftsjahr 2015 Steuern, Nebenansprüche, Interessentenbeiträge,
Verwaltungsabgaben, Kommissionsgebühren und Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen in Höhe von rd. € 108,8 Mio. vorgeschrieben. Gegenüber dem Präliminare waren Mehreinnahmen in
Höhe von rd. € 1,7 Mio. zu verzeichnen. Ein Vergleich der im Jahr 2014
ausgewiesenen Vorschreibungen an „Ausschließlichen Gemeindeabgaben“ mit jenen des Jahres 2015 zeigte Mehreinnahmen von rd. € 3,8
Mio., die im Wesentlichen auf die Erhöhung der Einnahmen an der
Kommunalsteuer sowie an der Kurzparkzonenabgabe zurückzuführen
waren.
Mit einem Betrag von rd. € 55,3 Mio. stellt die Kommunalsteuer die wesentlichste Einnahmenquelle in Bezug auf die „Ausschließlichen Gemeindeabgaben“ dar. Im Vergleich zum Jahr 2014 hat die Stadtgemeinde Innsbruck im Prüfungsjahr 2015 um rd. € 1,7 Mio. mehr Kommunalsteuer in Rechnung gestellt. Darüber hinaus sind die Grundsteuer für
Grundvermögen mit rd. € 11,4 Mio., die Kurzparkzonenabgabe mit rd.
€ 7,9 Mio., die Gebrauchsabgabe mit rd. € 7,3 Mio. sowie die Interessentenbeiträge in Höhe von rd. € 3,8 Mio. bedeutende Einnahmen.
An Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen
und -anlagen hat die Stadt Innsbruck im Jahr 2015 einen Betrag von
gesamt ca. € 20,1 Mio. vorgeschrieben.

Ertragsanteile an
gemeinschaftlichen
Bundesabgaben

Die Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben dienen
der Bedeckung der allgemeinen Haushaltserfordernisse und beliefen
sich die Einnahmen daraus im Wirtschaftsjahr 2015 auf insgesamt
rd. € 174,8 Mio. (2014: rd. € 164,4 Mio.). Im Vergleich zum Vorjahr bedeutete das somit ein Plus um rd. € 10,4 Mio.
Für die Mehreinnahmen aus den Ertragsanteilen an gemeinschaftlichen
Bundesabgaben gegenüber dem Vorjahr war v.a. die Aufteilung des
noch verbleibenden Betrages an den Ertragsanteilen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben im Zusammenhang mit der Abflachung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels – Kopfquote (Mehreinnahmen € 8,7
Mio.) ausschlaggebend.

GemeindeBedarfszuweisungsmittel

Darüber hinaus erhielt die Stadt Innsbruck im Haushaltsjahr 2015 vom
Land Tirol Bedarfszuweisungsmittel in der Höhe von € 9,0 Mio., welche
gänzlich zur Finanzierung verschiedener Projekte des AOH verwendet
worden sind.

Einnahmenquerschnitt

Die Summe der Vorschreibungen an den Ausschließlichen Gemeindeabgaben und Ertragsanteilen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben
belief sich im Jahr 2015 auf insgesamt € 283,7 Mio. und hat sich gegenüber dem Vorjahr um rd. € 14,3 Mio. oder 5,3 % verbessert. Sie deckten
rd. 82,6 % der Ausgaben (Anordnungssoll) des OH des Jahres 2015 der
Stadtgemeinde Innsbruck ab.

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Zl. KA-09728/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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