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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf

- S.23

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Entwicklung des
Schuldenstandes in
Abhängigkeit der
Schuldenart

Nachdem der Großteil der im Jahr 2015 neu beanspruchten Kreditmittel
der Schuldenart 1 zuzuordnen ist, kam es im Vergleich zum Jahr 2014
zu einer merklichen prozentuellen Verschiebung bei der Zuordnung der
Darlehensstände zu den jeweiligen Schuldenarten. Im Vorjahr entfiel
noch ein Anteil von 69,43 % auf Finanzschulden der Schuldenart 2.
Die Analyse der Entwicklung des Schuldenstandes per 31.12.2015
nach den Schuldenarten mit ihren unterschiedlichen Auswirkungen auf
den Haushalt der Stadtgemeinde Innsbruck, d.h. nach der Bedeckung
des Schuldendienstes zeigte, dass der Schuldenstand im Jahr 2015
lediglich bei der Schuldenart 4 verringert wurde. Bei den Schuldenarten
1 und 2 kam es aufgrund der Neukreditaufnahme zu deutlichen Erhöhungen.

Kapitaltilgung und
Zinsen

Im Vergleich zum Vorjahr zeigte sich verursacht durch die Inanspruchnahme des Neukredites sowie der ab 30.06.2015 diesbezüglich begonnenen Rückzahlung eine Erhöhung sowohl bei den Zahlungen für Zinsen und Nebenkosten als auch für Tilgungen.

Pro-Kopf-Verschuldung

Im Beobachtungszeitraum 31.12.2014 bis 31.12.2015 ist der Schuldenstand um € 18.708.912,52 – das entspricht 143,43 % – gestiegen. Analog dazu hat sich auch die Pro-Kopf-Verschuldung von € 106,47 im
Jahr 2014 auf € 255,27 im Jahr 2015 erhöht.
Zur Berechnung der Pro-Kopf-Verschuldung merkte die Kontrollabteilung allgemein an, dass von ihr dafür die jeweilige Einwohnerzahl gemäß § 9 Abs. 9 FAG 2008 i.d.g.F. berücksichtigt worden ist. Für das
Haushaltsjahr 2015 war entsprechend dieser gesetzlichen Regelung
die Einwohnerzahl per 31.10.2013 von 124.386 (für 2014 jene per
31.10.2012 von 122.510) maßgeblich.

Endtilgungsjahre

Die Beurteilung des Schuldenstandes per 31.12.2015 im Hinblick auf
das jeweilige Ablaufjahr (Endtilgungsjahr) machte deutlich, dass ein
Anteil von 0,28 % (€ 88.862,71) des Schuldenstandes 2015 bis in das
Jahr 2018 (Restlaufzeit 0 – 5 Jahre) getilgt sein wird. In den mittleren
Laufzeitenbereich (6 – 10 Jahre Restlaufzeit bzw. Endtilgungsjahr
2025) fallen 1,26 % (€ 400.897,57) des Schuldenstandes zum Jahresende 2015. Beim Großteil der Schulden per 31.12.2015
(€ 31.262.855,06 bzw. 98,46 %) beträgt die Restlaufzeit über 10 Jahre
(Endtilgungsjahre 2026 – 2042).

Zuordnung zum
Gläubiger

Vom Gesamtschuldenstand per 31.12.2015 entfallen insgesamt
€ 12.347.725,34 auf vom Land Tirol gewährte Wohnbauförderungsmittel und € 19.404.890,00 auf Geldmittel, die von inländischen Finanzunternehmungen (Banken) zur Verfügung gestellt worden sind.

Freie Finanzspitze

Im Haushaltsjahr 2015 ist eine Freie Finanzspitze in Höhe von
€ 19.806,7 Tsd. erwirtschaftet worden. Das Ergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr (€ 26.628,2 Tsd.) um € 6.821,5 Tsd. bzw. ca. 25,6 %
verringert.
Der Schuldendienst (Zins- sowie Kreditrückzahlung) und die Ausgaben
für (Finanzierungs-)Leasingverpflichtungen können weiterhin vollständig aus dem Ergebnis der fortdauernden Gebarung bedient werden.
Außerdem war es durch das Erreichen der Freien Finanzspitze möglich, durch eine Zuführung an den Außerordentlichen Haushalt

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Zl. KA-09728/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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