Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf
- S.27
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Diese Kennzahl wird in der Weise interpretiert, dass je höher der Wert
liegt, desto mehr Mittel stehen zur (teilweisen) Finanzierung der Ausgaben der Vermögensgebarung zur Verfügung.
Im Haushaltsjahr 2015 ergab sich mit einem Wert von 9,71 % eine etwas
höhere ÖSQ wie im Vorjahr (2014: 9,08 %). Das Ergebnis der laufenden
Gebarung lag im Jahr 2015 bei € 29,34 Mio. (2014: € 26,38 Mio.)
Eigenfinanzierungsquote
(EFQ)
Die Eigenfinanzierungsquote (EFQ) gibt an, in welchem Ausmaß die
Ausgaben der laufenden Gebarung (KZ 29) und die Ausgaben der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen (KZ 49) durch Einnahmen
der laufenden Gebarung (KZ 19) und Einnahmen der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen (KZ 39) gedeckt sind.
Werte über 100 % bedeuten, dass Mittel zur Schuldenreduzierung bzw.
zum Aufbau von Rücklagen zur Verfügung stehen. Werte unter 100 %
bedeuten im Umkehrschluss, dass die Finanzierung der angesprochenen Ausgaben durch Finanztransaktionen (z.B. Rücklagenauflösungen,
Veräußerung von Beteiligungen und Wertpapieren, Schuldenaufnahmen
usw.) zu erfolgen hat.
Für das Haushaltsjahr 2015 errechnete sich eine „negative“ Eigenfinanzierungsquote von 89,94 % (2014: ebenfalls „negative“ EFQ von
93,92 %).
Diese deutlich unter der 100 %-Marke liegende EFQ des Jahres 2015 ist
auf ein im mehrjährigen Vergleich sehr investitionsstarkes Budget (hoher
AO-Haushalt) im Haushaltsjahr 2015 bzw. genau genommen dessen
Finanzierung zurückzuführen.
Die Finanzierung des AOH 2015 erfolgte im Wesentlichen einerseits
durch projektbezogene Zuschüsse von Bund und Land bzw. Bedarfszuweisungen des Landes und andererseits aus Eigenmitteln der Stadt
Innsbruck (Zuführung aus dem Ordentlichen Haushalt, Einnahmen aus
Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit, Veräußerung von Wertpapieren und
Beteiligungen, Entnahmen aus Rücklagen, Veräußerung von unbeweglichem Vermögen).
Darüber hinaus wurde ein (restlicher) Kreditbetrag in Höhe von
€ 1.000.000,00 zur teilweisen Finanzierung eines Vorhabens des AOH
2015 beansprucht.
Schuldendienstquote
(SDQ)
Die Schuldendienstquote (SDQ) sagt aus, welcher prozentuale Anteil
der öffentlichen Abgaben (Eigene Steuern – KZ 10, Ertragsanteile –
KZ 11 und Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen
und -anlagen – KZ 12) für den Schuldendienst, also Kapital- und Zinstilgung, aufgewendet werden muss.
Für das Jahr 2015 ergibt sich eine SDQ (inkl. Leasingverpflichtungen) in
Höhe von 0,61 % (2014: 0,18 %) der öffentlichen Abgaben bzw. ein Gesamtschuldenstand in Höhe von € 31,75 Mio. (2014: € 13,04 Mio.).
Die Steigerung beim Schuldenstand bzw. bei der Schuldendienstquote
ist auf einen im Jahr 2015 zur Finanzierung von Investitionsprojekten der
Jahre 2014 und 2015 beanspruchten Kredit im Ausmaß von € 20,0 Mio.
zurückzuführen.
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Zl. KA-09728/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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