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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf

- S.48

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Ermäßigungen

Ermäßigungen für auswärtige Kinder waren zum Prüfungszeitpunkt
grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen bestanden (nur) für Bürger
bei Wohnungen mit städtischem Zuweisungsrecht per Einzelgenehmigung durch den StS.
Antragsteller, die Mindestsicherung zur elementaren Existenzsicherung
bei zu geringen Einkommen bezogen, fielen automatisch in die Tarifstufe 4 und waren vom Hortbeitrag gänzlich befreit.
Jenen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, die im (laufenden) Hortbzw. Betriebsjahr ob ihrer finanziellen Gegebenheiten beitragsermäßigt
waren, wurde auch für den Sommerbetrieb eine Ermäßigung in der
gleichen Höhe gewährt.

Mindereinnahmen
Elternbeiträge

Aus den ihr für die Prüfung zur Verfügung gestellten Prüfungsunterlagen konnte die Kontrollabteilung errechnen, dass von den im Oktober
2014 vorgeschriebenen Hortbeiträgen in der Höhe von € 231,2 Tsd. ca.
51,0% den vollen Betrag bezahlten, 16,1% in die Tarifstufe 2 und
22,6% in die Tarifstufe 3 fielen sowie 10,7% gänzlich befreit waren. Die
absolute Anzahl der Ermäßigungen belief sich auf 282 bei insgesamt
571 angemeldeten Kinder.
Die Höhe der sich für das Hortjahr 2014/2015 durch die ermäßigten
Hortbeiträge ergebenden Mindereinnahmen für die Stadt Innsbruck
betrug insgesamt rd. € 105,5 Tsd.
Zu den durch die Gewährung von Ermäßigungen bedingten (jährlichen)
Mindereinnahmen hat die Kontrollabteilung angemerkt, dass diese im
Rahmen der Förderung des Landes Tirol zum Personalaufwand für den
Einsatz von pädagogischen Fachkräften und Assistenzkräften zur Hälfte vom Land Tirol übernommen worden sind.
6.2 Mittagstisch

Mittagstisch

Seit dem Hortjahr 2008/2009 wird den Kindern in allen zehn städtischen Schülerhorten die Möglichkeit geboten, die Mittagszeit in der
jeweiligen Kinderbetreuungseinrichtung zu verbringen und täglich ein
Mittagessen zu konsumieren.

Verpflegungsbeitrag
Mittagstisch

Wie im TKKG vorgesehen, stellte die Stadt Innsbruck den Eltern bzw.
Erziehungsberechtigten für die Hortjahre 2011/2012, 2012/2013 und
2013/2014 für die Verpflegung der Kinder ein Entgelt pro Mittagessen
in Höhe von € 3,40 in Rechnung, für die Hortjahre 2014/2015 und
2015/2016 hat das Entgelt € 3,50 pro Mittagessen betragen.

Tarifgestaltung
Mittagstisch –
Empfehlung

Betreffend das Hortjahr 2016/2017 wurde der Verpflegungsbeitrag lt.
Beschluss des StS vom 18.11. bzw. 16.12.2015 um € 0,10 auf € 3,60
pro Mittagessen erhöht.
Die Höhe des jeweiligen Verpflegungsbeitrages ist (zugleich mit den
Elternbeiträgen) jährlich vom StS beschlossen worden. In diesem Zusammenhang verwies die Kontrollabteilung auf ihre bereits getätigten
Ausführungen, wonach die Beschlussverantwortung bezüglich der Höhe privatrechtlicher Entgelte dem GR obliegt.

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Zl. KA-02966/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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