Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf
- S.51
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Assistenzkräfte
Assistenzkräfte sind gemäß TKKG Personen, die pädagogische Fachkräfte bei ihren pädagogischen und betreuenden Aufgaben unterstützen. Die Assistenzkräfte wurden in Assistenzkräfte mit Anspruch auf
Ferien, jahresdurchgängig beschäftigte Assistenzkräfte sowie Assistenzkräfte mit vertraglicher Sondervereinbarung „Ferienregelung“ unterteilt.
MittagstischzubereiterInnen
Eine Mittagstischzubereiterin (Schülerhort Dreiheiligen) ist für die Zubereitung der Mittagsessen für die dortigen Hortkinder sowie für jene Kinder, die den benachbarten Kindergarten oder die Volksschule besuchen, verantwortlich.
Praktikanten
In den Schülerhorten waren neben den oben genannten Personen
auch noch Praktikanten tätig. Hierbei handelte es sich um Schüler und
Schülerinnen von Bildungsanstalten für Kindergarten- und Hortpädagogik sowie des Kollegs für Sozialpädagogik, die in den städtischen
Kinderbetreuungseinrichtungen ihre Hortpraxis absolvierten.
Betreuungspersonal
zum 31.12.2015
In den zum Prüfungszeitpunkt geführten zehn städtischen Schülerhorten waren zum Stichtag 31.12.2015 zusammengefasst 53 Personen
beschäftigt. Insgesamt waren 44 weibliche Bedienstete in den Kinderbetreuungseinrichtungen tätig, wovon 13 als Assistenzkräfte und 31 als
pädagogische Fachkräfte beschäftigt waren.
Die verbleibenden neun Betreuungspersonen waren männliche Beschäftigte, wovon sechs als Assistenzkräfte und drei als pädagogische
Fachkräfte eingestellt waren. Ein männlicher Pädagoge und neun weibliche Pädagoginnen waren mit Führungsverantwortung bzw. mit der
Leitung eines Schülerhortes betraut.
Die Assistenzkräfte waren im Allgemeinen (nur) in Teilzeit angestellt.
Vierzehn Bedienstete hatten ein Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden, zwei Beschäftigte 25 Wochenstunden und drei Personen
hatten eine Teilzeitanstellung von 30 Wochenstunden.
Bei den pädagogischen Fachkräften hingegen gab es zum Stichtag
31.12.2015 nur fünf Bedienstete mit einem Teilzeitbeschäftigungsausmaß von 72,5% oder 25 Kinderdienststunden.
Die restlichen 29 Pädagogen gingen einer Vollzeitbeschäftigung nach,
wobei abhängig vom Datum des Eintrittes in den städtischen Dienst,
unterschiedliche Anwesenheitszeiten in den Kinderbetreuungseinrichtungen verpflichtend sind. So leisteten wöchentlich 11 pädagogische
Fachkräfte 30 Kinderdienststunden, eine Betreuungsperson (vormals
Kindergartenpädagogin) 32 Wochenstunden und die übrigen 17 Pädagogen 35 Kinderbetreuungsstunden.
Dienstpostenverteilungsplan –
Empfehlung
Im Zuge der Einsichtnahme in den Dienstpostenverteilungsplan zum
Stichtag 31.12.2015 stellte die Kontrollabteilung fest, dass von den
beiden zum Prüfungszeitpunkt angestellten Assistenzkräften mit Anspruch auf Ferien eine Mitarbeiterin unter der Verwendungsgruppe D
und eine Mitarbeiterin unter der Verwendungsgruppe E ausgewiesen
wurde.
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Zl. KA-02966/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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