Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2016

/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf

- S.52

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2016
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Im Sinne einer stringenten Handhabung des Dienstpostenverteilungsplanes regte die Kontrollabteilung an, die Zuweisungen der beiden Bediensteten in die betreffenden Verwendungsgruppen zu überprüfen und
widrigenfalls abzuändern.
In ihrer Stellungnahme gab das Amt für Personalwesen bekannt, dass
bei den gegenständlichen Mitarbeiterinnen im Dienstpostenplan entsprechenden Anmerkungen vorgenommen worden seien.
7.1 Leitung der Kinderbetreuungseinrichtungen
Meldepflicht
Archivierung –
Empfehlung

Die Stadt Innsbruck als Erhalterin der Schülerhorte hat für jede Art der
in einer Kinderbetreuungseinrichtung geführten Kinderbetreuungsgruppe eine gruppenführende pädagogische Fachkraft mit deren Leitung in pädagogischer und administrativer Hinsicht zu betrauen.
Die mit einer Leitung betraute Person sowie jeder Wechsel in dieser
Funktion waren unverzüglich der Abteilung Bildung des Amtes der Tiroler Landesregierung bekannt zu geben. Die Einhaltung der gesetzlichen Meldepflicht an das Land Tirol war für die Kontrollabteilung aufgrund fehlender Aufzeichnungen der Fachdienststelle nicht verifizierbar.
Aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit hat die Kontrollabteilung empfohlen, fortan diesbezügliche Meldungen nach Übermittlung an die Tiroler Landesregierung zu archivieren.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens teilte die MA V – Gesellschaft,
Kultur, Gesundheit und Sport mit, dass der Anregung der Kontrollabteilung künftig entsprochen werde.

Dienstzulage für
Leitungsaufgaben

Für die Besorgung von Leitungsaufgaben waren von den pädagogischen Fachkräften drei Stunden ihrer regelmäßigen Wochendienstzeit
zu verwenden. Dafür gebührte ihnen eine Dienstzulage, welche durch
die Dienstzulagengruppe, die abhängig von der Anzahl der Hortgruppen ist, und die Entlohnungsstufe näher bestimmt wird.

Quantitative
Darüber hinaus erhielten die LeiterInnen für die Abwicklung des MitMehrleistungsvergütung tagstisches eine jahresdurchgängige quantitative Mehrleistungsvergü-

tung.
Berechnung der
Dienstzulage für
Leitungsaufgaben

Im Zuge ihrer Recherchen stellte die Kontrollabteilung fest, dass zum
einen bei einer Leiterin eines Schülerhortes eine falsche Gruppenanzahl der Berechnung der Dienstzulage zugrunde gelegt worden ist,
infolgedessen die betreffende Bedienstete für das Betriebsjahr
2014/2015 bis zu ihrem Antritt der Elternkarenz im Juni 2015 eine zu
geringe Leiterzulage bezog. Ebenso wurde der interimistisch bestellten
Nachfolgerin für den Zeitraum vom 08.05.2015 bis 10.07.2015 eine zu
geringe Dienstzulage für Leitungsaufgaben ausbezahlt.
Ferner wäre der mit der Leitung des Schülerhortes temporär beauftragten Stellvertreterin erst ab dem 31. Kalendertag ihrer ununterbrochenen vertretungsweisen Führungstätigkeit eine Dienstzulage in Höhe
von 1/30 pro Kalendertag zugestanden.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-02966/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

15