Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf
- S.54
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Im Rahmen des Anhörungsverfahrens hat die MA V – Gesellschaft,
Kultur, Gesundheit und Sport darauf hingewiesen, dass der Anregung
der Kontrollabteilung aufgrund eingeschränkter zeitlicher Ressourcen
nicht entsprochen werden könne. Ferner teilte die geprüfte Dienststelle
mit, das die Hortleitungen ausdrücklich auf ihre Verantwortung hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Stundenaufzeichnung ihrer Mitarbeiter
hingewiesen werden.
Voranschlagspost –
Empfehlung
Die Mehrleistungsstunden der Assistenzkräfte wurden über die Voranschlagspost 1/250000-565180 Schülerhorte – Mehrleistungsvergütungen Inspektionsgebühren S120 – abgerechnet.
In diesem Zusammenhang hat die Kontrollabteilung angemerkt, die
Postenbezeichnung „Mehrleistungsvergütungen Inspektionsgebühren
S120“ auf ihre inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen und allenfalls anzupassen.
In ihrer Stellungnahme teilte die MA V – Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport dazu mit, dass der Empfehlung der Kontrollabteilung
entsprochen werde.
7.3 Zeitguthaben
Zeitguthaben von
Betreuungspersonen –
Empfehlung
Nach der vom Amt für Personalwesen am 04.03.2015 erstellten Richtlinie sind Zeitguthaben (Zeitausgleich) pädagogischer Fachkräfte und
Assistenzkräfte, die im laufenden Kinderbetreuungsjahr entstehen, bis
spätestens zum Ende des nächstfolgenden Kinderbetreuungsjahres
(31.08.) durch Freizeit auszugleichen.
Darauf Bezug nehmend hat die Kontrollabteilung eine Einschau in die
entsprechenden Stundenaufzeichnungen betreffend die Hortjahre
2014/2015 und 2015/2016 vorgenommen. Eine Abstimmung der geleisteten Mehrstunden und deren Abbau war für die Kontrollabteilung
(jedoch nur) schwer nachprüfbar. Dies war u.a. auf den fehlenden Anfangsbestand der Mehrstunden zu Beginn des Kinderbetreuungsjahres
sowie auf die teilweise mangelhafte Beschreibung des Einsatzgrundes
für geleistete Mehrstunden zurückzuführen. Darüber hinaus waren jene
Tage, die zum Abbau der Mehrstunden verwendet worden sind, in den
Aufzeichnungen nicht chronologisch aufgelistet.
Die Kontrollabteilung verkennt nicht die Problematik bezüglich der Vielzahl der Betreuungspersonen in den Schülerhorten sowie deren heterogenen dienst- und besoldungsrechtlichen Bestimmungen, regte jedoch an, auf eine nachvollziehbare Führung und Dokumentation dieser
Zeitaufzeichnungen hinzuwirken, um jederzeit eine allfällige stichtagsbezogene Auswertung der geleisteten Mehrstunden und Zeitausgleiche
gewährleisten zu können.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens teilte die MA V – Gesellschaft,
Kultur, Gesundheit und Sport mit, dass die Stundenmeldungen der
Schülerhorte derzeit monatlich erfolgen und somit eine stichtagsbezogene Auswertung erstellt werden könne.
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Zl. KA-02966/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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