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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf

- S.70

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Indienstnahme
Stützkräfte

In Bezug auf die Indienstnahme von Stützkräften bediente sich die
Stadt Innsbruck der Johanniter Tirol Gesundheits- und Soziale Dienste
mildtätige GmbH. Die Beauftragung erfolgte mittels Werkvertrag und
war für den jeweils vereinbarten Zeitraum der Betreuung gültig.

Aufwandsersatz
Stützkräfte

Zu dem sich daraus ergebenden Personalaufwand wurde der Stadt
Innsbruck ein Zuschuss gewährt. Das Land Tirol hat für die zusätzlich
erforderliche Betreuung einen Aufwandsersatz in Höhe von 40% pro
Assistenzkraft und tatsächlich geleisteter (Betreuungs-)Stunde vergütet.

Abrechnungsnachweise
Einsatz Stützkräfte

Die Durchsicht der vom Referat Pädagogische Beratung und Entwicklung gegenüber dem Land Tirol erbrachten Abrechnungsnachweise
zeigte, dass in keinem der geprüften Wirtschaftsjahre (2013 bis 2015)
die tatsächlichen der Stadt Innsbruck von der Johanniter Tirol Gesundheits- und Soziale Dienste mildtätige GmbH in Rechnung gestellten
Personalausgaben die Basis für die vom Land Tirol zu berechnende
Förderung darstellten.
Demgegenüber wurden in jedem der genannten Jahre Zuschüsse vom
Bruttogehalt (teilweise ohne und teilweise inkl. Dienstgeberbeiträge)
der jeweiligen Stützkraft beantragt. Für die Ermittlung der zum Teil auffallend überhöhten Bemessungsgrundlagen standen dem in Rede stehenden Referat die von der Johanniter Tirol Gesundheits- und Soziale
Dienste mildtätige GmbH als Anlage mitgereichten Jahreslohnkonten
zur Verfügung. Überdies haben Recherchen der Kontrollabteilung ergeben, dass vereinzelt Gehälter von Stützkräften zweimal in den an
das Land Tirol übermittelten Aufstellungen der Personalkosten enthalten waren und bei der Ermittlung des Förderbeitrages auch berücksichtigt worden sind.

Zuschusshöhe
Stützkräfte –
Empfehlung

Bei einer den Richtlinien entsprechenden Förderung von 40% der tatsächlich angefallenen bzw. der für den Einsatz von Stützkräften in Kinderbetreuungseinrichtungen verrechneten Personalkosten der Stadt
Innsbruck hätten sich die Zuwendungen des Landes Tirol – den Berechnungen der Kontrollabteilung nach – auf folgende Förderbeiträge
(in Euro) belaufen:
Zeitraum
2013 - 2015

vom Referat
verrechneter
Personalaufwand

erhaltener
Förderbeitrag

von der KA
errechneter
Förderbeitrag

Differenz

Summe

53.234,17

34.573,00

21.293,67

13.279,33

Infolge des betragsmäßig doch erheblichen Unterschiedsbetrages zwischen dem erhaltenen und dem von der Kontrollabteilung errechneten
Förderbeitrag wurde empfohlen, sich ehestmöglich mit den hierfür zuständigen Fachdienststellen des Amtes der Tiroler Landesregierung in
Verbindung zu setzen und um Klärung der weiteren Vorgehensweise
im Zusammenhang mit den künftig anfallenden sowie bisher ausbezahlten Förderungen zur Finanzierung des Einsatzes von Stützkräften
in Kinderbetreuungseinrichtungen bemüht zu sein.

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Zl. KA-02966/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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