Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2016

/ Ausgabe: 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf

- S.75

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 10-Kurzprotokoll_17.11.2016.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2016
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Zusätzliche
Fördermittel –
Empfehlung

Außerdem hielt die Kontrollabteilung fest, dass die Stadt Innsbruck bei
Inanspruchnahme dieser zusätzlichen Fördermöglichkeit in den Jahren
2010 bis 2014 nicht nur im Bereich der Schülerhorte sondern auch im
Bereich der Kindergärten weitere bedeutende monetäre Unterstützungen durch das Land Tirol lukrieren hätte können.
Angesichts dieses Umstandes hat die Kontrollabteilung empfohlen,
nach Rücksprache mit dem Land Tirol auch aus diesem Fördertopf
nachträglich um Fördermittel für Einrichtungsgegenstände anzusuchen.
Auch dieser Empfehlung der Kontrollabteilung werde den Ausführungen der Stellungnahme nach entsprochen.

Fachspezifikum
Förderwesen –
Empfehlung

Zudem wurde der für die Subventionierung von Einrichtungsgegenständen beauftragten städtischen Mitarbeiterin angeraten, sich aufgrund der in diesem Bericht getroffenen Feststellungen in sämtliche die
Verbesserungsmaßnahmen der Strukturqualität in Kinderbetreuungsinstitutionen sowie den quantitativen und qualitativen Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes betreffenden Rechtsgrundlagen entsprechende Kenntnisse anzueignen, um künftig die höchstmöglichen Förderbeiträge für die Stadt Innsbruck beantragen und in weitere Folge
vereinnahmen zu können.
Der diesbezüglichen Stellungnahme der MA V – Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport war zu entnehmen, dass die hierfür zuständige Sachbearbeiterin künftig besonderes Augenmerk auf die
Evidenthaltung der geltenden Förderrichtlinien des Landes sowie auf
eine zeitgerechte Beantragung von Fördermitteln legen werde.
8.5 Anschubfinanzierung

Anschubfinanzierung

Für eine mindestens sechswöchige Öffnung von Kinderbetreuungseinrichtungen in den Sommermonaten 2012 ist zusätzlich zur Förderung
nach den Bestimmungen des TKKG eine Anschubfinanzierung von
€ 3,0 Tsd. pro geöffneter Gruppe gewährt worden.
Demzufolge erhielt die Stadt Innsbruck für die Öffnung der Schülerhorte Angergasse (zwei Gruppen), Domanigweg (zwei Gruppen), Kaysergarten (drei Gruppen) und Kinder am Tivoli (drei Gruppen) vom 09.07.
bis 24.08.2012 insgesamt € 30,0 Tsd.
8.6 Förderung des Baues von öffentlichen Schulen
und Kinderbetreuungseinrichtungen

Förderrichtlinie

Die zum Prüfungszeitpunkt gültige Richtlinie der Landesregierung vom
29.03.2016 für die Förderung des Baues von öffentlichen Schulen und
Kinderbetreuungseinrichtungen regelt die Förderungen von Investitionen für den Neu-, Zu- und Umbau von Gebäuden und Räumen von
öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen im Sinne des Tiroler
Schulorganisationsgesetzes und von öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des TKKG, deren Erhalter eine Gemeinde ist.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-02966/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

38