Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 02-Feber.pdf
- S.101
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hatte ich Gelegenheit mit mehreren Polizisten und zwar mit jenen vom operativen Geschäft und jenen, welche die Einteilung und Ausbildung vollziehen, zu sprechen.
Es ist unbestritten, dass alleine durch die Präsenz der Parkaufsichtsorgane eine Verbesserung in den städtischen Parkanlagen eingetreten
ist. Daher wird sich so mancher die Frage stellen, warum man es nicht dabei belässt und was diese Aufsichtsorgane nun wirklich bewirken können,
außer, dass sie sehr wirksam durch den Park schreiten. Es hat sich herumgesprochen, dass diese Parkaufsichtsorgane bei Beanstandungen überhaupt
nicht wirksam werden können. Sie können die Leute nur darauf aufmerksam machen, dass zum Beispiel die Sandkiste und die angrenzenden Parkbänke nur für Familien und für Aufsichtspersonen sind.
Es werden jedoch sicherlich 90 % der Personen dieser Aufforderung Folge leisten. Jene Personen, welche der Aufforderung der Parkaufsichtsorgane nicht Folge leisten, wissen genau, dass ihnen eigentlich nichts
geschehen kann. Ein Ausweis wird ja nicht von Bürgern und Bürgerinnen,
die zu ihrem Vergnügen und zu ihrer Erholung diese städtischen Parkanlagen benützen, sondern nur von jenen, die sich auffällig verhalten, verlangt.
Es hat sich relativ rasch herumgesprochen, dass es die Parkaufsichtsorgane
überhaupt nichts angeht, wie man heißt.
Nun stellt sich die Frage, warum es nicht möglich sein kann,
diesen Parkaufsichtsorganen die selben Befugnisse und auch die gleichen
Pflichten bezüglich Ausbildung, Ablegung des Eides, das Tragen einer Uniform usw., wie zum Beispiel einem Jagdschutzberechtigten, Fischereiaufsichtsorgan oder einer Bergwacht, zuzugestehen. Wenn die Bergwacht einen Wanderer aufhält, um den gepflückten Blumenstrauß oder die gesammelten Schwämme zu kontrollieren, so wird hier sicherlich niemand beleidigt sein. Es ist mir schon selbst einmal passiert, dass die Bergwacht mich
nach Schwämmen gefragt hat und ich meinen Rucksack öffnen musste.
Ich möchte nicht verschweigen, dass rechtskundige Personen
diese Angelegenheit anders sehen, wobei einige der Meinung sind, dass
man das aber überprüfen kann und mehr steht heute nicht zur Debatte.
Wenn der Landesgesetzgeber zu der Auffassung gelangt, dass eine gesetzliche Grundlage für Parkwächter nicht möglich ist, muss man die Polizei
GR-Sitzung 27.2.2003