Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 02-Feber.pdf
- S.103
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- 305 -
Pflichten:
Sichtbares Tragen des Dienstabzeichens, Vorweis des Dienstausweises auf
Verlangen.
Befugnisse:
Anhaltung von Personen, die bei der Begehung einer Verwaltungsübertretung auf frischer Tat betreten werden;
Aufforderung zum Nachweis der Identität;
Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde;
Festnahme von Personen, die auf frischer Tat betreten werden, wenn die
betreffende Person unbekannt ist, sich nicht ausweist und ihre Identität
nicht sofort feststellbar ist.
Der nächstfolgende Satz ist zu streichen.
Der Festgenommene soll unverzüglich der Bezirksverwaltungsbehörde zu
übergeben oder bei Wegfall des Festnahmegrundes freizulassen sein;
bei der Festnahme soll mit möglichster Schonung der Rechte und schutzwürdiger Interessen des Festgenommenen vorzugehen sein.
Erlöschen der Bestellung:
Die Bestellung soll erlöschen durch
Tod,
Widerruf (bei nachträglichem Wegfallen der Voraussetzungen, die wiederholte Nichterfüllung von Dienstaufträgen oder sonst ein mit der Stellung als Organ der öffentlichen Aufsicht unvereinbares Verhalten).
Verzicht (in Schriftform)."
Auf Grund dieser Ausweitung steht den bestellten Organen ein größeres
Instrumentarium zur Verfügung. Ich habe nichts dagegen, wenn im Antrag
der Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, vom 13.2.2003, das Wort "zu
schaffen" durch "zu prüfen" ersetzt wird. Ich habe festgestellt, dass das
Wort "zu schaffen" zu weit gehend oder zu massiv ist. Wenn diesem Antrag zugestimmt wird, wird er zur Prüfung an den Landesgesetzgeber übermittelt. Nach erfolgter Prüfung wird über die Erkenntnisse des Landes-
GR-Sitzung 27.2.2003