Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 10-November.pdf
- S.110
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Bgm. Zach übernimmt den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Mag.
Dr. Bielowski.
Zweitens ist dieses Projekt nicht ohne öffentliche Förderung
zu führen. Glauben Sie mir, ich weiß, wie viel Kinderbetreuungseinrichtungen kosten und wie viel über die Beiträge der Eltern eingenommen wird.
Ich gehe nicht davon aus, dass diese Kosten über die Einnahmen aus der
Wirtschaft von zwei Jahren gedeckt werden können.
Es stimmt nicht, dass so viele Wirtschaftstreibende für diese
Einrichtung mit bezahlen: Das Land Tirol zahlt einen Betrag in der Höhe
von € 30.000,-- und die Stadt Innsbruck einen Betrag in der Höhe von
€ 40.000,--. Das macht einen Betrag in der Höhe von € 70.000,--. Ein Betrag in der Höhe von zirka € 30.000,--, wird vom Arbeitsmarktservice
(AMS) getragen, und ein Betrag in der Höhe von € 5.000,-- wird eingenommen.
Für den Restbetrag in der Höhe von zirka € 20.000,-- oder
€ 30.000,-- sollen Sponsoren aufkommen. Die Unterlagen darüber sind äußerst mangelhaft: Wenn eine private Kinderbetreuungseinrichtung solche
Unterlagen einbringt, werden sie zur Verbesserung zurückgeschickt. Es
gibt noch keinerlei Zusagen von Sponsoren, dass die Kosten in der Höhe
von € 20.000,-- oder € 30.000,-- allein im ersten Jahr übernommen werden.
Ich glaube nicht, dass diese Einrichtung ohne öffentliche Unterstützung
geführt werden kann.
Das schließe ich aufgrund meiner Kenntnis der Materie aus,
weil man das entsprechende Personal braucht, gerade wenn man eine qualitativ hochwertige Betreuung anbieten will. Für fünfzehn Kinder müssen
zwei Betreuerinnen zur Verfügung stehen und auch bezahlt werden.
Die Frau Bürgermeisterin hat die Investitionen angesprochen.
Es stimmt, dass ich diese vorhin nicht eingerechnet habe. Im Durchschnitt
erhalten die privaten Kinderbetreuungseinrichtungen einen Betrag zwischen € 1.500,-- und € 2.500,-- Investitionskostenzuschuss im Jahr.
Wenn man die Beträge in der Höhe von € 5.250,-- und
€ 2.500,- addiert, ergibt das einen Betrag in der Höhe von € 7.750,--. Das
GR-Sitzung 20.11.2003