Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 10-November.pdf

- S.159

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Vielleicht sind in der Zwischenzeit Stellungnahmen eingelangt, aber binnen
eines Jahres sehe ich wenig Interesse.
(Bgm. Zach: Ganz im Gegenteil, es wird daran ständig gebastelt.)
Ich hoffe, dass das dann eingebracht wird.
Bgm. Zach: Ich habe das vorhin akustisch nicht verstanden,
haben Sie den eingebrachten Antrag wesentlich abgeändert?
GR Linser: Ich musste nur das Datum abändern, weil ich den
Antrag im Juni 2003 eingebracht habe und ersucht, dass der Plan des Frauenförderungsprogrammes im Juli 2003 vorgelegt wird. Der Antrag hat keine Dringlichkeit bekommen, weshalb er jetzt erst behandelt wird. Ich ersuche um Vorlage des Frauenförderungsprogrammes im Jänner 2004.
StR Mag. Oppitz-Plörer: Ich kann der Behauptung nicht zustimmen, dass diesem Thema keine Bedeutung beigemessen wird. Es wird
im Gegenteil an diesem Entwurf gebastelt. Ich glaube, wir werden diesen
Frauenförderplan im Gemeinderat sicherlich noch ausführlich behandeln.
An Punkten wie "Projekte zur Erleichterung eines beruflichen Wiedereinstiegs" oder "Modelle für flexible Teilzeitbeschäftigung" wird noch gearbeitet.
Ich hoffe, wir werden den Frauenförderplan bald im Gemeinderat behandeln, weil wir im Rahmen des Stadtmagistrates mehr als tätig
geworden sind um diese Punkte zu erfüllen.
GR Moser: Prinzipiell ist der Frauenförderplan zu begrüßen.
Ich habe selber als Gleichbehandlungsbeauftragte der Tiroler Landeskrankenanstalten GesmbH (TILAK) einen Frauenförderplan ausgearbeitet. Ich
habe rechtliche Bedenken bezüglich des zweiten Punktes für die ausgegliederten Unternehmen: Für diese gilt die Regionalanwaltschaft, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie privatwirtschaftlich Bedienstete zu behandeln sind. Für die dort dienstzugeteilten städtischen Bediensteten gilt
der Frauenförderplan der Stadt Innsbruck genauso, aber es kann für die neu
eingestellten Bediensteten der ausgegliederten Gesellschaften nur die Regionalanwaltschaft des Bundes für die Privatbediensteten zuständig sind.
GR Ing. Krulis: Ich verstehe, dass die Antragstellerin in den
meisten Fällen den Antrag auf Annahme stellt, aber es sind sicherlich einige Vorberatungen und Stellungnahmen notwendig.

GR-Sitzung 20.11.2003