Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 02-Feber.pdf

- S.113

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- 315 -

notwendig, fünfmal nach Wien zu pilgern und einen Hofrat zu betteln, damit er da oder dort ein Wachzimmer genehmigt. Ich danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall von Seiten der Fraktion "Für Innsbruck")

Bgm. Zach übernimmt den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger.

Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Als zuständiger Referent für
den Bereich Grünanlagen bin ich seit vielen Jahren mit dieser Problematik
befasst. Bei den jährlichen Einsatzgesprächen im Frühjahr mit der Bundespolizeidirektion Innsbruck, mit den privaten Wachorganen und den Mitarbeitern der Mag.-Abt. VI, Grünanlagen, wird immer wieder dieses Thema
angesprochen. Natürlich hat die Bundespolizeidirektion Innsbruck und der
Polizeidirektor immer wieder auf die rechtliche Problematik aufmerksam
gemacht. Andererseits wird auf eine Reihe von Landesgesetzen hingewiesen, laut denen es auch Wachorgane in der Stadtgemeinde Innsbruck gibt,
die diesbezüglich tätig sind und nur eine analoge Regelung angestrebt werden soll.
Ich verstehe die große Aufregung nicht, denn es geht wirklich
nur um den Wunsch, sechs bis acht private Wachorgane, die unsere städtischen Parkanlagen bewachen, mit der Möglichkeit auszustatten, damit sie
von den Leuten einen Ausweis verlangen können. Falls der Aufforderung
zur Ausweisleistung nicht nachgekommen wird, sollten die Parkaufsichtsorgane die Möglichkeit haben, diese Personen festzuhalten. Diese Rechte,
die ein Bergwächter, Jagdschutzberechtigter oder ein Fischereiaufsichtsorgan hat, sollten auch an die Parkaufsichtsorgane übertragen werden.
Es ist bekannt, dass es diesbezüglich verfassungsrechtliche
Bedenken gibt. Man muss jedoch nicht von vorneherein die Hände in den
Schoss legen und sagen, dass es nicht geht, nur weil ein Problem ansteht,
das zu lösen ist. Wenn die Dinge so sind, dass sie gewisse rechtliche Not-

GR-Sitzung 27.2.2003