Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 02-Feber.pdf

- S.120

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- 322 -

Zu diesem Thema ist vom Dekan der rechtswissenschaftlichen
Fakultät, Univ. Prof. Dr. Weber, eine kompetente Meinung gekommen,
wozu er ganz eindeutige Worte gefunden hat. Wenn wir auf die LeopoldFranzens-Universität Innsbruck schon so stolz sind und wir der Meinung
sind, dass so ziemlich die besten Leute an dieser Universität tätig sind, wäre es vielleicht bei solchen elementaren Grundsatzdiskussionen über die
österreichische Bundesverfassung von Vorteil, in diese Richtung zu hören.
Das würde die heutige Diskussion im Gemeinderat zu diesem Thema abrunden.
In der Vorlage der Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten,
steht, dass Personen zur Ausweisleistung aufgefordert und festgenommen
werden können und das kann ich nicht einmal Ernst nehmen, da es derartig
lächerlich und weit hergeholt ist. Jeder weiß, dass es nämlich keine
Ausweispflicht gibt. Ich kann nur vornehm den Kopf schütteln, dass man
dem Gemeinderat einen solchen Unfug präsentiert.
Ich sehe den Rechtsstaat nicht in Gefahr, wenn eine Parkordnung nicht lückenlos und 100%ig kontrolliert und sanktioniert werden
kann. Ich sehe den Rechtsstaat bei ganz anderen Angelegenheiten nicht in
Ordnung und damit in Gefahr, als bei einer nicht vollständig sanktionierten
Parkordnung. Es würde dann vermutlich überhaupt die einzige Vorschrift
sein, die lückenlos und in jedem Fall sanktioniert wird.
Es gibt im Straßenverkehr genug Beispiele. Wenn eine Verkehrskontrolle stattfindet, jemand betreten und entsprechend amtsbehandelt
wird, werden die nächsten Personen, die ebenfalls eine Verkehrsübertretung begehen, nicht sanktioniert. Das Argument, dass man nicht jede Vorschrift einhalten und sanktionieren kann, ist natürlich etwas, was in keiner
Weise der rechtlichen Situation und der Rechtspraxis entspricht. Daher
kann dies auch kein Argument sein.
Ich bin derselben Meinung wie StR Mag. Schwarzl und andere
Gemeinderäte, dass das Gewaltmonopol des Staates unangetastet bleiben
muss. In den Sitzungen des Gemeinderates - auch in der vorhergehenden
Periode - sind immer wieder Anträge und Anfragen zu verschiedenen
Themen eingebracht worden, die in vielen Fällen à limine zurückgewiesen
wurden. Sie wurden nämlich immer dann zurückgewiesen, wenn ein Lan-

GR-Sitzung 27.2.2003