Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 10-Oktober.pdf

- S.40

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schaffen. Sie bzw. Ihre Fraktion hat sich damals erregt darüber, wer denn
das bezahlen würde.
Wissen Sie, was heute war: Heute haben die Innsbrucker Grünen ohne jede Genehmigung auf der Maria-Theresien-Straße einen Stand
betrieben und hierfür Strom von der Stadtgemeinde Innsbruck genommen.
Eine Lapalie. Die Innsbrucker Grünen haben - ohne zuvor eine Verkehrsgenehmigung einzuholen - hinübergeleitet auf diesen Stab, und die Musik
maximal aufgedreht. Aber die Bürger haben das laut Ihrem Demokratieverständnis selbstverständlich alles zu akzeptieren, weil es von den Grünen
kommt.
In der Folge kam es zu Protesten und ich wurde gebeten, dies
abzustellen. Ich habe geantwortet, dass ich das mit Sicherheit nicht abstellen werde. Das steht mir nicht dafür. Das ist mein Zugang zur Demokratie
und zur Inanspruchnahme. Oder als gestern die Sozialdemokratische Partei
Österreichs mit einer Bühne auf der Maria-Theresien-Straße aufgefahren
ist, hat man auch dort Verstärker usw. angeschlossen, was im Zuge der demokratischen Wahlwerbung nicht automatisch zugelassen ist. Das ist Inanspruchnahme privatrechtlichen Grundes. Der Freiheitlichen Partei Österreichs, die darum bei den letzten Wahlen ansuchten, habe ich es damals
untersagt. Auch meiner Fraktion habe ich das selbstverständlich nie genehmigt.
Dies ist ein anderer Zugang, als manche ihn haben. Auf Grund
dieser "Kinkerlitzchen“ werfen Sie mir falsches Demokratieverständnis
vor, und das möchte ich hier zurückweisen. Ich bitte Sie, verhalten Sie sich
auch den anderen gegenüber ein bisschen großzügiger, und rufen Sie nicht
immer, die Demokratie wäre in Gefahr, wenn eine Mehrheitsfraktion eine
andere Meinung hat. Sie haben das Recht, diesen Antrag zu stellen. Ich habe nur im Interesse eines gemeinsamen Konsens und nicht im Rahmen einer rechtlichen Rahmenverpflichtung - eine solche bekommen Sie mit den
anderen Gemeinden nicht zusammen - gebeten.
Ich gebe Ihnen völlig Recht, es betrifft wirklich nur die übergeordnete Raumordnung und eine allgemeine, unverbindliche Debatte ist
eine Beschäftigungstherapie, die nicht in die Kompetenz des Umweltanwaltes gehört. Wenn dieser in solche Ereignisse rechtlich eingebunden ist,

GR-Sitzung 10.10.2002