Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 10-Oktober.pdf

- S.59

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Aus hygienischen Gründen wechseln wir den Sand in den
Sandkisten immer wieder aus, aber die Behauptung, der Wachdienst würde
die Kinder immer aus den Grünanlagen verweisen, scheint mir geradezu
eine Verleumdung zu sein. Erstens dürfen sich Kinder bis zu zehn Jahren
im Rasen aufhalten und ich habe diesbezüglich dem Wachdienst die Weisung erteilt, in der Abwägung oder im Ansprechen des Alters tolerant zu
sein.
Wir haben natürlich viele Probleme, beginnend mit den Radfahrern und bis zu den Spritzen, die dort auch leider immer wieder zu finden sind. Aber die Problematik ausschließlich darauf zu reduzieren, dass
der Wachdienst die Kinder aus den Grünanlagen verweist, ist nicht richtig.
Das mag in der Vergangenheit vorgekommen sein, ist aber sicherlich nicht
die Regel und trifft einfach nicht zu. Es besteht mit Sicherheit ein Mangel
hinsichtlich der Kompetenz dieses Wachdienstes.
Es wurde auch sehr deutlich angesprochen, dass der Wachdienst die Berechtigung zur Durchführung von Ausweisleistungen erhalten
soll, wie das Jagdschutzorgane, Naturwächter oder andere tun können. Hier
ist aber eine Ermächtigung des Landes Tirol für die Gemeinden notwendig
und ich glaube, hier sollte man doch initiativ werden. Wir haben dieses
Thema in der Sitzung des Stadtsenates angesprochen. Der Herr Bürgermeister meinte, dass ein diesbezüglicher Antrag hier im Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck gestellt werden soll, was ich in der nächsten Sitzung tun werde, um den Gesetzgeber, den Tiroler Landtag, zu veranlassen,
diesen Wachorgane mehr exekutive Möglichkeiten zuzugestehen, damit sie
entsprechend durchgreifen können.
GR Mag. Kogler: Danke für die Initiative, es war unser Antrag, wo wir gefordert haben, diese Parkwächter mit mehr Kompetenz auszustatten. Solange dies nicht der Fall ist, können wir diesem sicher gut gemeinten Antrag von den Innsbrucker Grünen für eine stärkere Liberalisierung nicht zustimmen. Wenn die Parkwächter größere Kompetenzen erhalten, um gegebenenfalls einschreiten zu können, besteht durchaus die
Möglichkeit, über diesen Antrag nochmals zu sprechen.

GR-Sitzung 10.10.2002