Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 10-Oktober.pdf

- S.76

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das Geld vorgestreckt wurde und man Zinsverluste hat. Aus der Sicht der
Betroffenen ist es positiv, da zuvor keine Zahlungen fällig waren, und sie
den Zinsgewinn nun lukrieren können.
Dass es natürlich viele Betroffene gibt, welche diese Zahlungen aus ihrem Gedächtnis gestrichen und nun das Gefühl haben, sie müssten gar nichts mehr bezahlen, und dann überrascht und erzürnt darüber
sind, dass diese Zahlungen jetzt anstehen, ist absurd, kommt aber dennoch
vor. Man sollte hier einen vernünftigen Weg finden, dass diese Dinge weder von Seiten der Stadtgemeinde Innsbruck noch beim künftigen Zahler,
dem Benützer des Eigenheimes, in Vergessenheit geraten.
Es geht darum, die Vorschreibungen in vernünftiger Weise,
fristgerecht und abgestimmt mit dem Baubescheid - ich gebe hier GR
Dr. Rainer vollkommen Recht - vorzugeben. Es ist wichtig, dass es hier
eine ganz klare Richtlinie gibt, welche letzten Endes der Stadtsenat ausarbeiten soll. Somit geht der Stadtgemeinde Innsbruck kein Geld verloren,
und der Bürger leistet rechtzeitig jene Zahlungen, die er zu tätigen hat.
Bgm. DDr. van Staa: Beide Argumentationen haben natürlich
sehr viel für sich. GR Mag. Eiter hat natürlich Recht, wenn er meint, es soll
nicht jemand begünstigt werden, der ein zinsfreies Darlehen bei der Stadtgemeinde Innsbruck hat. Das Anliegen von GR Mag. Kogler betrifft ja die
zeitgerechte Vorschreibung und es könnte durchaus sein, dass wir uns etwas überlegen, wie dieser Einmaleffekt von uns lukriert werden kann. Es
ist wichtig, dass wir wieder in den normalen Fluss der Eingänge kommen
und im Stadtsenat darüber beraten, welches System hier gewählt werden
soll. Auf diese Weise können wir beiden Argumenten entsprechend Rechnung tragen.
B:
Der von GR Mag. Kogler und Mitunterzeichner in der Gemeinderatssitzung am 29.5.2002 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.

GR-Sitzung 10.10.2002