Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 10-Oktober.pdf
- S.84
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(ATM) gemeinsam mit der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) eine
solche Behandlungsanlage errichten und auch den anfallenden Müll entsprechend vorbehandeln kann.
Solange eine solche klare Regelung seitens des Landes Tirol
nicht gegeben ist, sind natürlich größere Investitionen unvertretbar. Ich bin
sehr froh, dass mein damaliger Antrag auf diese Weise erfüllt ist und hier
offensichtlich eine gute Entwicklung nimmt. (Beifall)
Bgm. DDr. van Staa: Offensichtlich ist Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger in seinen politischen Absichten von mehr Fortune beglückt
als der SPÖ-Landesvorsitzende und Landeshauptmann-Stellvertreter
Gschwentner.
GR Mag. Fritz: Ich bin öfters mit Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger einer Meinung, aber selten so einer Meinung wie in diesem
Punkt. Ich wollte nur auf einen Punkt hinweisen: So richtig es ist, dass die
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) jetzt keine Millioneninvestitionen sozusagen auf Luft tätigen kann, so richtig ist es auch, dass der Beschluss jetzt gefasst ist, da er in der Diskussion des Landes Tirol etwas bewirken kann.
Mit diesem Beschluss sagt die Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB): a) wir sind nicht gewillt, unseren Bürgern zuzumuten, dass gar
nichts geschieht und dass sie die Kosten für das Altlastensanierungsgesetz
(ALSAG) zahlen müssen, bis sie schwarz werden, b) wir sind nicht gewillt,
unseren Müll um ein "Schweinegeld" zu exportieren, sondern wir wollen
entsprechend dem Verursacherprinzip für unseren zentralen Tiroler Bereich
die kostengünstigste und auch den Anforderungen der Deponieverordnung
entsprechende technische Lösung, und das ist eine mechanisch-biologische
Anlage, errichten. Ich glaube, dass dies die Diskussion im Land Tirol weiterbringen wird.
Wenn der Bürgermeister jener Stadt, deren Kommunalbetriebe
mit der offenkundigen Zustimmung des Gemeinderates jetzt den ersten
Schritt tun und sagen, wir wollen das bauen und wir warten nicht auf die
gnädige Konzepterstellung des vierten oder dritten Landesrates in dieser
Frage, so kann der Herr Bürgermeister in seiner zukünftigen Rolle als Landeshauptmann des Landes Tirol auch damit argumentieren, dass in der
GR-Sitzung 10.10.2002