Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 10-Oktober.pdf

- S.132

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- 1306 -

GR Ing. Krulis referiert die Anträge des Bau- und ProjektAusschusses vom 30.9.2002.

35.

III 4897/2002
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. SM B9/2, Sieglanger, Bereich Sieglangerufer 105 bis 111,
Weingartnerstraße 68 bis 74 und 61 bis 67 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. SM - B9/1, Zeichn.
Nr. 3531)
------------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig:
B: Antrag des Bau- und Projektausschusses vom 30.9.2002:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. SM B9/2, Sieglanger, Bereich Sieglangerufer 105 bis 111, Weingartnerstraße
68 bis 74 und 61 bis 67 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. SM B9/1, Zeichn. Nr. 3531) wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf
von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.

GR-Sitzung 10.10.2002