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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 10-Protokoll_05.11.2015.pdf

- S.28

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- 675 -

rungschefInnen einstimmig zum Abschluss
gebracht werden. Die Kommission verhandelt nur für die Mitgliedsstaaten. Die damaligen Gespräche sind unterbrochen worden
- vor allem wegen der Menschenrechtsfragen, der Zypernteilung und weil die Türkei
in den Kapiteln, über die diskutiert wird,
nicht das europäische Recht anwendet.
Man kann aber nicht Mitglied einer Gemeinschaft werden, deren Regeln man in den
Punkten, die man verhandelt, nicht einhält.
Es gibt aber Punkte, das sagt auch Österreich, bei denen man großes Interesse hat,
dass darüber gesprochen wird - z. B. beim
Thema Gaspipeline, Energie und anderen.
Nun kann man also die Verhandlungen wieder aufnehmen. Ob man zu einem Abschluss kommt, kann ich erst dann sagen,
wenn die Fragen der Grundrechte, -werte
und der demokratischen Entwicklung behandelt worden sind. Aus meiner Sicht war
die Türkei schon einmal williger bezüglich
Reform Richtung Europa, als das in den
letzten Jahren der Fall war. Das darf aber
nicht dazu führen, dass wir überhaupt nicht
mehr mit diesem Staat reden wollen.
Wir treten in den Dialog ein - nicht nur wegen der Grenze, sondern auch, damit es
menschenwürdige, adäquate Unterkünfte
gibt. Die EU zahlt für die türkischen Lager
mit. Wenn die Menschen eigentlich dort
bleiben wollen, aber in einer schlechten Unterkunft untergebracht werden, dann reisen
sie weiter, obwohl sie das eigentlich gar
nicht vorgehabt haben.
Was ist der Preis dafür, dass die Türkei garantiert, die Kinder in den Flüchtlingslagern
zur Schule gehen zu lassen? Ich muss sagen, dieses Geschäft mache ich gerne mitzuhelfen, dass durch EU-Gelder die
Flüchtlingslager dort in einem besseren Zustand sind und sich die Türkei verpflichtet,
allen Kindern und Jugendlichen den Zugang
zu einer schulischen Ausbildung zu gewähren. Das ist ein Teil deren Zukunft.
Wir wissen auch, dass sich die Türkei eine
goldene Nase als Schlepperin verdient. Die
Menschen werden von einer Seite übernommen und auf der anderen abgegeben.
Ich muss sagen, wir haben großes Interesse daran, diese Machenschaften zu bekämpfen und den Zuzug zu legalisieren, indem die Flüchtlinge registriert werden.

GR-Sitzung 05.11.2015

Gemäß Völkerrecht findet das Ansuchen
um Asyl im ersten Staat statt, den man nach
Verlassen der Heimat betritt. Für die SyrerInnen ist das die Türkei - nicht Griechenland und schon gar nicht Deutschland oder
Österreich. Daher sind solche Gespräche
dringend geboten. Natürlich auch in der
Hoffnung, dass damit weniger Flüchtlinge
bis zu uns kommen, vor allem aber, damit
es einen geregelten Ablauf bei der Registrierung gibt. Das eine darf aber gegen das
andere nicht ausgespielt werden.
Was wurde bislang konkret entschieden?
Auf jeden Fall sind wir nun schon weiter als
vor fünf Monaten. Denken Sie daran, dass
die Kommission im Mai 2015 von den Mitgliedsstaaten verlangt hat, 50.000 Flüchtlinge aus Griechenland, Ungarn und Italien,
den drei Haupttransitländern, unter sich
aufzuteilen. Die InnenministerInnen haben
das abgelehnt, auch die österreichische. Im
September 2015 hat die Kommission mit
Unterstützung des EU-Parlaments beschlossen, 120.000 Flüchtlinge aufzuteilen.
Das wurde abgelehnt, statt dessen hat man
die Quote vom Mai, also Verteilung von
50.000 Flüchtlingen, akzeptiert.
Das EU-Parlament hat daraufhin eine Dringlichkeitssitzung abgehalten. Dort wurde die
Zuteilung von 160.000 Plätzen beschlossen.
Als Konsequenz haben die EU-InnenministerInnen zum ersten Mal von ihrem im
Vertrag von Lissabon verankerten Recht
Gebrauch gemacht - auf Druck der Öffentlichkeit, des EU-Parlaments und der EUKommission -, nicht einstimmig, sondern
freiwillig nach Mehrheit zu entscheiden.
Schlussendlich haben 24 von 28 Staaten
dem Antrag zugestimmt.
Vor den dramatischen Ereignissen in Lampedusa haben alle von der Dublin-Verordnung gesprochen. Wir haben gesagt, da
können wir jetzt nicht mehr zuschauen. Daher haben wir Frontex, die Europäische
Agentur für die operative Zusammenarbeit
an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten
der Europäischen Union, aufgestockt. Zudem haben wir die rechtliche Definition des
Grenzschutzes erweitert. Weiters gibt es
nun die Verpflichtung, im Anlassfall Menschen zu retten. Im vergangenen Jahr haben wir 140.000 Menschen aus dem Mittelmeer geborgen - immer noch zu wenig. Das
passierte aufgrund der Initiative der EU. Jede/r Einzelne, die/der ertrinkt, ist um eine/n