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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 10-Protokoll_05.11.2015.pdf

- S.44

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16.

KA 6025/2015
Bericht über die Belegkontrollen
der Stadtgemeinde Innsbruck,
II. Quartal 2015

GR Hitzl: Die Kontrollabteilung nimmt gemäß § 74 Abs. 2 lit. a des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) jahresdurchgängig Einsicht in die bei der städtischen Buchhaltung befindlichen Einnahmebzw. Auszahlungsanordnungen samt den
dazugehörigen Belegen. Des Weiteren wirkt
die Kontrollabteilung bei Haftbrieffreigaben
mit und prüft ausgewählte Vergabevorgänge, welche in den überwiegenden Fällen
dem Baubereich zuzurechnen sind. Im
Rahmen der im Magistratsbereich geführten
Einsichtnahme wird ein verstärktes Augenmerk auf den effizienten Einsatz öffentlicher
Mittel nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit
gelegt.
Im II. Quartal 2015 traf die Kontrollabteilung
zu vier von insgesamt 14 geprüften Einnahme- oder Auszahlungsvorgängen Beanstandungen und sprach entsprechende
Empfehlungen aus. Davon betroffen waren:
-

eine Zahlungsanweisung, welche auf
Basis eines Angebotes an Stelle einer
ordnungsgemäßen Rechnung erfolgte;

-

eine aus Sicht der Kontrollabteilung
nicht anbotsmäßig durchgeführte stundenweise Abrechnung von Dienstleistungen;

-

-

eine lediglich mündlich erteilte Beauftragung von Leistungen ohne entsprechende schriftliche Vereinbarung;
die umsatzsteuerrechtliche Behandlung
einzelner Verrechnungsposten im Zuge
der Abrechnung eines Bauvorhabens
zwischen der Innsbrucker Immobilien
Service GesmbH (IISG) und der Stadt
Innsbruck.

Vor Ende des Gewährleistungszeitraums für
Bau- und Lieferleistungen führten MitarbeiterInnen der Stadt Innsbruck und VertreterInnen der AuftragnehmerInnenseite eine
Begutachtung der entsprechenden Arbeiten
durch, welche in ausgewählten Fällen von
der Kontrollabteilung begleitet werden. Im
Zuge einer Begehung wurde ein Mangel
festgestellt, welcher durch die ausführende
Firma zur Behebung im Rahmen der GeGR-Sitzung 05.11.2015

währleistung übernommen wurde. In diesem so wie in allen weiteren Fällen konnte
der per Bankgarantie einbehaltene Haftungsrücklass durch die Stadt Innsbruck
freigegeben werden. Die Prüfung von
Vergabevorgängen mit einem Gesamtvolumen von € 557.924,85 ergab keine Beanstandungen.
Ich möchte mich beim Leiter der Kontrollabteilung und seinem Team für die geleistete
Arbeit bedanken.
Vom Kontrollausschuss wurde der Bericht
zur Kenntnis genommen und wird dem
Gemeinderat vorgelegt.
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses wird zur Kenntnis genommen.
GRin Dr.in Moser referiert den Antrag des
Kulturausschusses vom 19.10.2015:
17.

Subventionsantrag des Kulturausschusses für den Bereich
"Kultur"

Beschluss (einstimmig):
Der Subventionsantrag des Kulturausschusses für den Bereich "Kultur" wird gemäß Beilage genehmigt.
GR Grünbacher referiert die Anträge des
Ausschusses für Sport und Gesundheit vom
21.10.2015:
18.

Subventionsanträge des Ausschusses für Sport und Gesundheit für den Bereich "Sport"

Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Sport und Gesundheit für den Bereich
"Sport" werden gemäß Beilage genehmigt.