Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 10-Protokoll_05.11.2015.pdf

- S.46

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- 693 -

Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen
außer Kraft.
23.

MagIbk/9778/SP-BB-WI/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. WI - B22, Wilten, Bereich Zollerstraße 6 und
Egger-Lienz-Straße 50 (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 85/ai), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2011

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen liegen vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
01.10.2015:
Der Bebauungsplan und Ergänzenden Bebauungsplan Nr. WI - B22, Wilten, Bereich
Zollerstraße 6 und Egger-Lienz-Straße 50
(als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 85/ai), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

GR-Sitzung 05.11.2015

24.

III 11111/2012
Fortschreibung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO), Ablauf der verlängerten Frist
der Verordnung mit 06.12.2015
Zweiter Antrag auf Festsetzung
einer längeren Frist für die Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) an
die Tiroler Landesregierung

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,
an die Tiroler Landesregierung gemäß
§ 31b Abs. 1 TROG 2011 den Antrag auf
Festsetzung einer längeren Frist um zwei
Jahre - für die Fortschreibung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) zu stellen.
GR Appler: Ich beziehe mich replizierend
auf das, was uns heute MEP Mag. Karas,
M.B.L.-HSG in Bezug auf das Parlamentarische gesagt hat. Dieser Antrag ist ein gutes
Beispiel dafür.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte hat sich in seiner
Gesamtheit entschlossen (am Anfang waren nicht alle Mitglieder dafür), nicht der
Vorlage der Beamtenschaft bzw. dem ursprünglichen Wunsch von StR Mag. Fritz zu
entsprechen. MEP Mag. Karas, M.B.L.-HSG
hat heute hinsichtlich TTIP ein ähnliches
Beispiel genannt. Wir MandatarInnen haben
gesagt, dass wir uns für eines der komplexesten Projekte dieser Legislaturperiode
mehr Zeit nehmen wollen. Für mich als
Ausschussmitglied ist das ein positiver und
richtiger Entschluss.
Ich bin ja zum ersten Mal bei der Erstellung
eines Örtlichen Raumordnungskonzepts
(ÖROKO) dabei. StR Mag. Fritz ist der einzige Vertreter im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte, der das
im Jahr 2002 schon einmal miterlebt hat. Es
gibt aber einen elementaren Unterschied zu
damals. Jetzt wurde diese Vorprüfung des
Amtes der Tiroler Landesregierung
eingeführt, wodurch wir schon ein bisschen
in die Schranken gewiesen werden.
Außerdem bindet uns das in Hinblick auf die
zweite Auflage. Ich bin voll davon überzeugt, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte die