Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 10-Protokoll_05.11.2015.pdf
- S.53
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b)
Falls ja, um wie viele Drittstaatsangehörige handelt(e) es sich dabei jeweils,
aufgeschlüsselt nach Kalendermonaten
bzw. -jahren, und aus welchen Gründen erfolgte jeweils diese Vorreihung?
Antwort:
Siehe Antwort Punkt 2. a).
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.07.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt 2 Stunden.
Die schriftliche Anfragebeantwortung des
Büros des Magistratsdirektors vom
03.11.2015 wurde den Klubs und den nicht
einem Klub angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am Beginn der Sitzung zur Verfügung gestellt.
27.3
MagIbk/8123/MD-PL/20
Brücke über den Lohbach, Sanierung/Neubau wegen Tragfähigkeitsansprüche; weitere Brücken
in Innsbruck, Überprüfung hinsichtlich Befahrung (GRin Reisecker)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die von
GRin Reisecker und MitunterzeichnerInnen
in der Sitzung des Gemeinderates am
15.10.2015 eingebrachte Anfrage wird wie
folgt beantwortet:
Frage 1.:
Gibt es bereits eine Veranlassung seitens
der Stadt Innsbruck, die betreffende Brücke
über den Lohbach zu sanieren, um den
Tragfähigkeitsansprüchen der Müllfahrzeuge zu entsprechen? Wenn nein, warum
nicht?
Antwort:
Die Tonnagebeschränkung wurde mit der
Verordnung vom 07.10.2015 aufgehoben
und am 15.10.2015 kundgemacht. Eine Befahrung der Brücke ist seither für alle Fahrzeuge nach dem Kraftfahrgesetz (KFG)
möglich. Bei der Fliedergasse handelt es
sich um eine Sackgasse. Für LKW besteht
keine Umkehrmöglichkeit. Lediglich für
PKW und Klein-LKW bis zirka 7 m Länge ist
die Umkehrmöglichkeit gegeben.
GR-Sitzung 05.11.2015
Frage 2.:
Gibt es Ausnahmegenehmigungen für andere Fahrzeuge mit ähnlichen Gewichtsverhältnissen (etwa Feuerwehrfahrzeuge)?
Antwort:
Ein Befahren durch Einsatzfahrzeuge war
seit dem Neubau der Brücke im Jahr 1987
jederzeit möglich.
Frage 3.:
Durch die aufwendige Abholung der Müllcontainer seitens der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) sind die Betroffenen
mit Mehrkosten konfrontiert. Werden diese
Mehrkosten von der Stadt Innsbruck übernommen?
Antwort:
Eine Übernahme der Kosten ist nicht vorgesehen.
Frage 4.:
Sind - abgesehen von der Brücke, die über
den Lohbach in die Fliedergasse führt noch weitere Brücken in Innsbruck von dieser Problematik betroffen? Wenn ja, wie viele?
Antwort:
Entlang der von der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) angesuchten Routen
für Müllfahrzeuge besteht für folgende Brückenbauwerke, welche sich im Erhaltungsbereich der Stadt Innsbruck befinden, eine
Tonnagebeschränkung unter 16,0 t:
-
Ramsbach: Badhausstraße Igls 5,0 t
-
Ramsbach: Obexerstraße Igls 3,5 t
-
Lohbach: Lohbachweg D 2,0 t
Auf diesen Routen sind uns jedoch keine
Probleme im Zusammenhang mit der
Müllentsorgung bekannt.
Frage 5.:
Wenn ja, wird für das gesamte Stadtgebiet
an einer alternativen Lösung gearbeitet?
Antwort:
Siehe Antwort Punkt 4.