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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 10-Protokoll_05.11.2015.pdf

- S.78

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Wertsicherung

Sowohl beim vorherigen Pachtvertrag als auch beim gegenwärtigen
Jahresvertrag vom 28.04.2015, wurde für den Hauptpachtzins eine
Wertsicherungsklausel mit einem prozentuellen Schwellenwert fixiert.
Zur Valorisierung bemerkte die Kontrollabteilung, dass der Vertragserrichter verabsäumt hat, den anzuwendenden Wertindikator klar zu definieren. Er bezieht sich auf einen VPI, ohne jedoch das jeweils gültige
Veröffentlichungsjahr anzuführen.

Valorisierung
Pachtzins

In einer Nachschau des einstigen landwirtschaftlichen Pachtvertrages
hat die IISG während des Prüfungszeitraumes 2011 bis 2014 nur einmalig den Pachtzins um € 4,76 auf € 51,90 angepasst und der Pächterin für das Verrechnungsjahr 2014 vorgeschrieben.
Die Kontrollabteilung hat sich bei ihrer Nachrechnung des jährlich
wertgesicherten Pachtzinses des VPI 2005 bedient. Des Weiteren wurde als Ausgangsbasis der Monat Jänner 2010 angenommen, da kein
Vertragsunterfertigungsdatum vorlag. Unter diesen Annahmen wurde
die fünf Prozent Schwelle erstmalig im September 2011 überschritten
und hätte somit ein valorisierter Jahresbetrag mit der Vorschreibung für
das Kalenderjahr 2012 zur Anwendung kommen müssen.
Wenn die vertragliche Wertsicherungsklausel weiterhin ordnungsgemäß ausgeübt worden wäre, dann hätte eine neuerliche Anpassung
des Pachtzinses im Jahr 2014 erfolgen müssen, da mit dem Indexwert
des Monats Dezember 2013 die Schwankungsbreite von fünf Prozent
erneut überschritten worden ist und somit ein neuerlicher Pachtzins
vorzuschreiben gewesen wäre.
7.3 Grundstück Nr. 2291/6 (Hans-Flöckinger-Promenade)

Pachtverhältnis

Mit Bestandvertrag vom 31.03.2010 wurde das Grundstück Nr. 2291/6,
KG Hötting, zur landwirtschaftlichen Nutzung auf die Dauer von fünf
Jahren, sohin bis 31.12.2014, verpachtet.

Pachtzins

Als Pachtzins wurde ein jährlicher Betrag von € 40,91, eine Grundsteuerpauschale in Höhe von € 0,005 je m² sowie ein jährlicher Verwaltungskostenbeitrag von € 5,00 vertraglich fixiert.

Grundsteuer

Bei einer verpachteten Grundstücksfläche von 2.273 m² errechnete
sich somit ein jährlicher Zins von 0,018 je m² und eine Grundsteuerpauschale von € 11,37 pro Jahr. Im Zuge ihrer Recherche stellte die
Kontrollabteilung fest, dass der Stadt Innsbruck für dieses städtische
Privatgrundstück keine Grundsteuer vorgeschrieben worden ist.

Valorisierung
Pachtzins

Auch in diesem Fall hat das Referat Liegenschaftsangelegenheiten in
Bezug auf die Wertsicherung des Pachtzinses das Kalenderjahr für den
konkret anzuwendenden VPI nicht angeführt. Bei hypothetischer Verwendung des VPI 2005 wäre die Schwankungsbreite von fünf Prozent
bereits im März 2012 überschritten worden. Die Veränderungsrate betrug 5,60 %, weshalb ein erhöhter Pachtzins mit der Jahresvorschreibung 2013 zu verrechnen gewesen wäre.
Die IISG hat den Jahreszins aber erst im Kalenderjahr 2014 um € 3,56
gesteigert und einen Betrag von netto € 44,47 vorgeschrieben.

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Zl. KA-02044/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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