Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 10-Protokoll_05.11.2015.pdf
- S.79
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Vertragsverlängerung
Darüber hinaus zeigte die Prüfung, dass die IISG dem bisherigen Bestandnehmer trotz Vertragsende weiterhin ein jährliches Entgelt in Höhe von € 61,84, welches sich aus einem Verwaltungskostenbeitrag von
brutto € 6,00, einer Grundsteuerpauschale von € 11,37 sowie einem
Pachtzins von netto € 44,47 zusammensetzt, im Jahr 2015 in Rechnung stellte. Infolge der aktuellen Einschau hat der hierfür zuständige
Sachbearbeiter des Referates Liegenschaftsangelegenheiten mit dem
ursprünglichen Pächter hinsichtlich einer weiteren Bewirtschaftung dieser Liegenschaft Kontakt aufgenommen. Ein Verhandlungsergebnis
stand zum Zeitpunkt der Stellungnahme noch aus.
Vertragsgebühr
Die Bestandnehmerbuchhaltung der IISG hat eine Vertragsgebühr von
€ 2,91 errechnet und entrichtet. Die Kontrollabteilung ist bei ihrer Berechnung jedoch auf ein divergierendes Ergebnis gekommen, da im
Gegensatz zur vorschreibenden Stelle der jährliche Verwaltungskostenbeitrag von € 5,00 nicht in die Bemessungsgrundlage miteinbezogen wurde.
7.4 Grundstücke Nrn. 250/16 und 229 (KG Vill) sowie 79 (KG Igls)
Pachtverhältnis
Mit Pachtvertrag vom 22.04.2014 wurde das Bestandverhältnis bzw.
der ursprüngliche Pachtvertrag vom 17.02.2009 um weitere fünf Jahre
(31.01.2014 bis 31.01.2019) verlängert.
Pachtzins
Der seinerzeit vereinbarte Pachtzins betrug € 0,015 je m², somit ist bei
einer vertraglich ausgewiesenen Gesamtfläche von 12.120 m² eine
jährliche Pacht von rund € 181,00 jeweils im Februar fällig. Dazu
kommt noch eine vertraglich festgeschriebene jährliche Grundsteuerpauschale in Höhe von € 0,005 je m².
Valorisierung
Pachtzins
Für den ursprünglichen Pachtzins war eine Wertsicherung nach dem
VPI 2005 als Berechnungsgrundlage vereinbart und die Indexzahl des
Monats des Vertragsabschlusses als Ausgangsbasis heranzuziehen.
Im Zusammenhang mit der Wertanpassung des im Jahr 2009 festgelegten Pachtzinses konstatierte die Kontrollabteilung, dass der Jahrespachtzins im Verrechnungsjahr 2012 mit dem Indikator Dezember
2011 erstmals angeglichen worden ist. Das Jahresentgelt belief sich
dabei auf netto € 193,18. Bei ordnungsgemäßer Auslegung des Vertragspunktes III. (Pachtzins – Wertsicherung) hätte nach Meinung der
Kontrollabteilung eine jährliche Valorisierung des Pachtzinses erfolgen
müssen.
Pachtzins
neu
Im Zuge der Vertragsverlängerung wurde auf Vorschlag der IISG ein
neuer Pachtzins in Höhe von € 202,32 vereinbart. Sämtliche Bestimmungen des früheren Rechtsverhältnisses blieben voll inhaltlich und
zur Gänze aufrecht, insbesondere die Wertsicherung.
Valorisierung
Pachzins
Da auch im neuen Pachtvertrag keine prozentuelle Schwankungsbreite
vertraglich festgeschrieben wurde, ist jede Indexänderung mit der
nächsten Rechnungslegung wirksam und dementsprechend der Zins
jährlich neu vorzuschreiben.
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Zl. KA-02044/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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