Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 10-Protokoll_05.11.2015.pdf
- S.97
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der Stadt Innsbruck aus dem Jahr 2005 vor. Seit dem Jahr 2005 des
angesprochenen Vertragsentwurfes wurde der Auftragsumfang mehrmals verändert. Der Vertrag wurde jedoch seitens der Stadt Innsbruck
– lt. den übermittelten Unterlagen – nicht unterfertigt. Die Kontrollabteilung empfahl, eine schriftliche Vereinbarung bezüglich der Betreuung
von Grünanlagen mit der Innsbrucker Immobilien Gesellschaft & Co KG
abzuschließen und zukünftige Änderungen des Vertragsumfanges mittels Vertragszusätzen zu regeln.
Im Anhörungsverfahren gab das Amt für Grünanalgen an, dass aufbauend auf den Entwurf aus dem Jahr 2005 eine schriftliche Vereinbarung angestrebt wird.
Gärtnerei
Der Unterabschnitt 860010 Gärtnerei ist zur Gänze unternehmerisch,
wodurch der Vorsteuerabzug zu 100 % beansprucht wird. Die Ausgaben beliefen sich 2013 auf € 316.692,04 und 2014 auf € 225.215,45
und die Einnahmen 2013 auf € 204.666,35 sowie 2014 auf
€ 205.778,98.
Auf der Ausgabenseite ist auch in diesem Unterabschnitt das Personal
mit knapp über 70 % der jährlichen Ausgaben sowohl 2013 als auch
2014 der wesentliche Ausgabenfaktor.
Valorisierung der
Preise der Gärtnerei –
Empfehlung
Die Preise für die Lieferungen und Leistungen der Gärtnerei wurden
zuletzt mit dem Stadtsenatsbeschluss vom 14.03.2012 (III 1845/2012)
festgelegt. Die vom Amt vorgeschlagenen Preise kamen mit
01.04.2012 zur Anwendung und wurden seitdem nicht mehr valorisiert.
Ein Zuschlag für nicht städtische Dienststellen bzw. Betriebe ist in der
Amtsvorlage nicht vorgesehen. Da bereits eine jährliche Valorisierung
der Preise bzw. Stundensätze im Amt für Grünanlagen praktiziert wird,
regte die Kontrollabteilung an, auch bei den Preisen der Gärtnerei diese Vorgehensweise anzudenken und ebenfalls einen Aufschlag für
externe Betriebe – unter Berücksichtigung der Marktpreise – vorzusehen.
In der Stellungnahme wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass bezüglich der erwähnten Preise eine Valorisierung für das Jahr 2016 vorgesehen wird und bezüglich der Verrechnungszuschläge eine Abklärung mit der MA IV erfolgen soll.
6.3 Außerordentlicher Haushalt
Außerordentlicher
Haushalt
Die Höhe der Ausgaben entspricht im Außerordentlichen Haushalt den
Einnahmen, da die Veranschlagung einer außerordentlichen Ausgabe
nur insoweit zulässig ist, als diese durch außerordentliche Einnahmen
gedeckt wird.
Die Ausgaben im UA 815000 betrafen die Projekte des Referates
Grünanlagen – Planung und Bau. Das Jahr 2013 und 2014 wurde mit
€ 386.022,41 bzw. € 123.231,79 bebucht. Im Unterabschnitt 813000
wurde im Jahr 2014 der Ankauf (€ 148.410,00) eines Radladers abgewickelt.
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Zl. KA-07578/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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