Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 10-Protokoll_05.11.2015.pdf

- S.112

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Zl. KA-06025/2015

(zu Punkt 16.)

BERICHT ÜBER DIE
BELEGKONTROLLEN DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK
II. QUARTAL 2015
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck, II. Quartal 2015 eingehend behandelt und erstattet mit
Datum vom 22.10.2015 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 17.08.2015, Zl. KA-06025/2015
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Vorbemerkungen
Prüfungskompetenz,
Prüfungsinhalt

Von der Kontrollabteilung wird gem. § 74 Abs. 2 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 jahresdurchgängig Einsicht in die
bei der Stadtbuchhaltung befindlichen Einnahme- bzw. Auszahlungs(allenfalls auch Berichtigungs-) anordnungen samt den dazugehörigen
Belegen genommen. Des Weiteren wirken Vertreter der Kontrollabteilung bei Haftbrieffreigaben mit und prüfen ausgewählte Vergabevorgänge, welche vornehmlich dem Baubereich zuzuschreiben sind. Im
Rahmen der Kontrolle wurde ein verstärktes Augenmerk auf den effizienten Einsatz von öffentlichen Mitteln im Magistratsbereich nach den
Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit
gelegt.
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bericht wurden aus
Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer
Geschlechtsform formuliert und gelten gleichermaßen für Frauen und
Männer.

Anhörungsverfahren

Das gem. § 53 Abs. 2 der MGO festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Einnahme- und Auszahlungsvorgänge

Auszahlung auf der
Grundlage eines
Honorarangebotes

Von der Kontrollabteilung wurde eine vom Amt für Personalwesen budgetär über die Vp. 1/091000-729000 Personalausbildung und Fortbildung – sonstige Ausgaben abgewickelte Auszahlungsanordnung im
Betrag von (netto) € 600,00 behoben. Dieser Auszahlungsanordnung
war ein Honorarangebot eines Unternehmens über „Leistungen der
Sicherheitsschulung“ beigeschlossen. Konkret handelte es sich um das
am 21.04.2015 abgehaltene Seminar „Baustellenabsicherung“ für
28 Mitarbeiter des städtischen Amtes für Tiefbau. Die Kontrollabteilung
bemängelte, dass die vom Amt für Personalwesen veranlasste Auszahlung des (Netto-)Betrages von € 600,00 auf der Grundlage des Honorarangebotes durchgeführt worden ist. Seitens der Kontrollabteilung wurde empfohlen, künftig Auszahlungen nur auf der Basis einer ordnungsgemäßen Rechnung vorzunehmen.

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Zl. KA-06025/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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