Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 10-Protokoll_05.11.2015.pdf
- S.114
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
€ 1.303,37 kostenmindernd in Ansatz gebracht wurde. Die auf den Ursprungsbetrag entfallende Vorsteuer von € 211,14 (81 % der gesamten
Vorsteuer von € 260,67) wurde in der Abrechnung jedoch nicht berücksichtigt. Die Kontrollabteilung empfahl der Sachbearbeiterin der IISG
eine Abklärung in dieser Angelegenheit vorzunehmen und der Stadt
Innsbruck den sich ergebenden Differenzbetrag in Höhe von € 211,14
zu refundieren. Dies geschah mit Überweisung der IISG Mitte Mai
2015. Die Empfehlung der Kontrollabteilung wurde somit umgesetzt.
Stundenweise Abrechnung von Dienstleistungen bei Überwiegen der
Vor- und Nachbearbeitungszeit
Im Rahmen der Belegkontrollen im II. Quartal 2015 verifizierte die Kontrollabteilung eine vom Referat Personalwesen erstellte Auszahlungsanordnung für die Abhaltung eines Workshops in Höhe von € 2.433,00.
Die Ausgabe wurde auf der Post 729000 Sonst. Ausgaben im Unterabschnitt 091000 Personalausbildung und Fortbildung im städtischen
Buchhaltungsprogramm erfasst.
Der ausbezahlte Rechnungsbetrag ergab sich durch die Multiplikation
des vereinbarten Stundensatzes mit den abgerechneten Stunden
(18,5 h) sowie den Spesen für Anfahrt und Parkplatzgebühren. In diesem Zusammenhang war für die Kontrollabteilung auffällig, dass nur 5
der verrechneten Einheiten die eigentliche Abhaltung des Workshops
betrafen und die restlichen Stunden für die Erstellung eines Grobkonzeptes sowie für die Vor- und Nachbereitung (inkl. Feedbackgespräch)
und Protokollerstellung fakturiert wurden.
Aufrundung bei der
Stundenaufzeichnung
Die in der Rechnung aufgelisteten Stundenaufzeichnungen pro Position wurden auf Viertelstunden genau dargestellt. Im Berechnungsergebnis wurden drei solcher (Viertelstunden-)Positionen aufgerundet
und mit jeweils einer halben Stunde verrechnet. Im Gegensatz dazu
wurde ein Aufgabenbereich der Nachbereitung bei der Abrechnung von
einer halben Stunde auf eine ganze Stunde aufgerundet und verrechnet.
Nachforschungen der Kontrollabteilung ergaben, dass die in der Faktura verrechnete Gesamtstundenanzahl mit jener im Kostenvoranschlag
des Dienstleisters korrespondierte. Eine Aufrundung der Stunden bzw.
ob die Aufrundung auf die jeweils nächste „volle“ halbe Stunde oder
ganze Stunde zu erfolgen hatte, war im Kostenvoranschlag nicht dokumentiert. Die vorgenommene Rundung der Stundenanzahl in
der Rechnung ergab insgesamt (lt. den vorliegenden Aufzeichnungen)
1,25 Stunden.
Pauschale bzw. Werk- Die Kontrollabteilung empfahl daher, zukünftig Dienstleitungen, deren
vertrag – Empfehlung
Leistungserfüllung zum Großteil aus Vor- und Nachbereitungsarbeiten
des Auftragnehmers besteht, nicht auf Stundenbasis abzurechnen, da
eine entsprechende Kontrolle der erbrachten Stunden teilweise nicht
möglich sein wird, sondern nach Möglichkeit mit einer Pauschale abzugelten bzw. generell einen Werkvertrag abzuschließen.
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-06025/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
3