Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 10-Protokoll_16_10_2014_gsw.pdf
- S.29
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Der Stadtsenat stimmt nach § 33 Abs. 1
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) der Umsetzung der in den
Punkten A und B der weiterführenden Erklärung beschriebenen Bau- und Beschaffungsmaßnahmen bereits vor Beschlussfassung in der Tiroler Landesregierung zu.
Die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB) wird dazu nach
§ 33 Abs. 1 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) ermächtigt, bis zu
€ 53,84 Mio. vorzuschießen, wenn und solange die dafür vorgesehenen Landesmittel
nicht überwiesen wurden.
Der Stadtsenat beauftragt die Mag.-Abt. IV,
Allgemeine Finanzverwaltung und Beteiligungen, nach § 33 Abs. 1 Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) für die
finanzielle Bedeckung dieser Mittel von
höchstens € 53,84 Mio. vorzusorgen, nötigenfalls durch Kommunaldarlehen. Dazu
wird ein Nachtragskredit von € 15 Mio. auf
Vp. 5/875000-775130 genehmigt.
Wir haben im August dieses Jahres beschlossen, dass seitens der Stadt Innsbruck
Landesanteile vorzufinanzieren sind. Es
geht hier um die Remise, die Abstellflächen,
die Halle und den Grundstücksankauf.
In der Beschlussfassung des Landes Tirol
sind diese Bereiche bislang noch offen geblieben. Aufgrund des Zeithorizonts war es
allerdings sinnvoll, das Grundstück schon
anzukaufen bzw. in die Ausschreibung für
die neuen Straßenbahngarnituren zu gehen.
Nach meinem heutigen Wissenstand soll es
diesbezüglich inzwischen einen Beschluss
der Tiroler Landesregierung gegeben haben, der mir aber schriftlich noch nicht vorliegt. Wenn es so wäre, dann ist dieser Antrag vielleicht überholt. Nachdem es sich
aber hier um eine Notrechtsverfügung des
Stadtsenates vom vergangenen Sommer
handelt, die dem Gemeinderat zur Kenntnis
gebracht werden muss, bleibt das ja sowieso aufrecht.
Vorstehende Beschlussfassung im Stadtsenat am 13.08.2014 gemäß Notrechtsverfügung § 33 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) wird zur Kenntnis genommen.
GR-Sitzung 16.10.2014
20.
IV 9342/2014
Umbrüggler Alm, Neuerrichtung,
Nachtragskredit
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 01.10.2014,
den Nachtragskredit in Höhe von
€ 58.000,-- auf Vp. 5/843000-775200, Baukostenzuschuss Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG), Umbrüggler Alm,
Neubau, zu genehmigen.
Für das Protokoll möchte ich festhalten,
dass der "Umbrückler-Alm-Weg" mit "ck"
geschrieben wird, die Alm selbst aber mit
"gg". Bitte diesen Hinweis auch an die entsprechenden Magistratsabteilungen weitergeben, damit die künftigen Benennungen in
den Unterlagen einheitlich sind.
Der Nachtragskredit wird benötigt, damit
heuer schon mit Arbeiten für die Neuerrichtung begonnen werden kann. Die weiteren
Beträge werden in den kommenden Jahresvoranschlägen der Landeshauptstadt Innsbruck abgebildet werden.
StR Gruber: Ich bin sehr froh, dass wir in
diesem Gremium übereinstimmend der
Meinung sind, dass die Umbrüggler Alm zu
realisieren ist. Dazu möchte ich drei Anliegen vorbringen:
Als erstes bitte ich Bgm.-Stellv. Kaufmann
als Ressortzuständigen, die Finanzen in der
öffentlichen Darstellung detailliert aufzusplitten, so wie es auch für den Stadtsenat gemacht wurde. Dann kann man sehen, welche Beträge in das Haus bzw. in die Liegenschaft als solche gesteckt werden und
wie viel davon für die Erschließung und
Ähnliches aufgebracht werden muss.
Ich möchte noch einmal betonen, dass mir
die Umbrüggler Alm ein großes Anliegen ist.
In der jetzigen Form ist sie zwar besonders
attraktiv und einladend gestaltet, aber nicht
gerade kostengünstig. Daher meine zweite
Bitte, darauf zu schauen, dass man die Kosten einhalten kann.
Als dritten Punkt möchte ich um eine geeignete bildliche Darstellung in der Öffentlichkeit bitten. Man sollte doch auch einmal auf
die Sommerbilder zurückzugreifen. Dieses
Thema beschäftigt alle InnsbruckerInnen,
nicht nur die BewohnerInnen von Hötting.
Aufgrund der bisher veröffentlichten Bilder
glauben viele immer noch, dass die Alm