Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 10-Protokoll_16_10_2014_gsw.pdf
- S.31
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- 634 -
21.2
IV 8778/2014
WEG Innstraße Nr. 63, Immobilienverwaltung Salzmann, Neueindeckung des Daches bzw. Sanierung der Fassade beim Gebäude Innstraße Nr. 63
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 01.10.2014:
Die Stadt Innsbruck unterstützt die WEG Innstraße Nr. 63, Immobilienverwaltung
Salzmann, für die Neueindeckung des Daches bzw. Sanierung der Fassade beim
Gebäude Innsbruck Nr. 63 mit einem nicht
rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe
von € 8.540,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
21.3
IV 8781/2014
""""""""""""""", Sanierung der
Kastenfenster und der Veranda
beim Gebäude """""""""""""""""
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 01.10.2014:
Die Stadt Innsbruck """"""""""""""""""""
"""""""""" für die Sanierung der Kastenfenster
und der Veranda beim """"""""""""""""""
""""""""""""""""""""" mit einem nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von
€ 17.300,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
Die Bedeckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Abgabenertragsanteilen aus
Vp. 2/925000-859100.
Vorstehende Beschlussfassung im Stadtsenat am 16.07.2014 gemäß Notrechtsverfügung § 33 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) wird zur Kenntnis genommen.
23.
Pfarre Guter Hirte, Subvention für
Erneuerung Kircheneingang (gemäß § 33 IStR)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer bringt folgende
Notrechtsverfügung im Stadtsenat vom
16.07.2014 nachträglich zur Kenntnis:
Die Stadtgemeinde Innsbruck genehmigt
der Pfarre Guter Hirte für die Erneuerung
des Eingangsbereiches bei der Pfarrkirche
eine Sondersubvention von € 30.000,--.
Die Bedeckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei den Abgabenertragsanteilen aus
Vp. 2/925000-859100.
In der letzten Sitzung des Ausschusses für
Finanzen, Subventionen und Beteiligungen
haben wir diesen Antrag zu spät behandelt,
deshalb musste das Notrecht des Stadtsenates angewandt werden.
Vorstehende Beschlussfassung im Stadtsenat am 16.07.2014 gemäß Notrechtsverfügung § 33 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) wird zur Kenntnis genommen.
24.
22.
IV 1435/2014
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer bringt folgende
Notrechtsverfügung im Stadtsenat vom
16.07.2014 nachträglich zur Kenntnis:
GR-Sitzung 16.10.2014
IV 7391/2014
Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG), Haftung der Stadtgemeinde Innsbruck für zwei für
die Errichtung der Wohnbauvorhaben "Umkehrschleife Amras"
und Roseggerstraße Nrn. 25/27
aufzunehmende Kredite
Kinderkrippe Hollerwind, Subvention für den Betrieb 2014 (gemäß
§ 33 IStR)
Die Stadtgemeinde Innsbruck genehmigt
der Kinderkrippe Hollerwind für den Betrieb 2014 eine Sondersubvention von
€ 10.000,--.
IV 1435/2014
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 16.09.2014:
1.
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Haftung als Bürge und Zahler nach § 1357 Allgemeines Bürgerli-