Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 10-Protokoll_16_10_2014_gsw.pdf

- S.38

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"Das Referat in Zahlen" wird dieses Referat
einerseits in der städtischen Jahresrechnung 2013 und andererseits in der städtischen Kostenrechnung abgebildet. Empfehlungen wurden hier zu Kostenträgern, zur
Erfassung von Personalkosten sowie zur
Erfassung im städtischen Buchhaltungssystem ausgesprochen.
Der Kernbereich des Berichtes beschäftigt
sich mit der Prüfung der vier städtischen
Impulsförderungen
nachträglicher Lifteinbau,
seniorInnengerechte Nasszellen,
Umwelt plus Sonne und
Innsbruck fördert: energetische Sanierung.
Auch hier gab die Kontrollabteilung Anregungen, beispielsweise zur Harmonisierung
von Laufzeiten, zur Korrektur eines Annuitätenzuschusses oder zur Verbuchung an
sich.
Weiters findet man im Bericht Erläuterungen
und Erklärungen zur vom Land Tirol gewährten Mietzins- und Annuitätenbeihilfe.
Auch Anmerkungen zum Tätigkeitsumfang
des Referates Wohnbauförderung in den
Bereichen Wohnhaussanierung sowie Mietzins- und Annuitätenbeihilfe scheinen in
diesem Bericht auf.
Die Darstellung schließt mit Bemerkungen
zu markanten Fallzahlen und statistischen
Daten. Es wird auf den stetigen Anstieg der
Beträge im Bereich der Wohnbauförderung
hingewiesen. Der Kontrollausschuss hat
sich sehr gefreut, dass Magistratsdirektor
Dr. Holas darüber berichtete und nun beim
KDZ - Zentrum für Verwaltungsforschung
eine Studie in Auftrag gegeben wird, um die
Hintergründe der stetigen Steigerung der
Mietzinsbeihilfen und Wohnbauförderungsbeiträge zu eruieren.
GRin Reisecker: Es hat mich sehr gefreut,
dass wir im Kontrollausschuss einhellig der
Meinung waren, dass die Entwicklung der
Mietzinsbeihilfe zum Nachdenken anregen
muss. 71 % der Mietzinsbeihilfen, die vom
Land Tirol vergeben werden, betreffen die
Stadt Innsbruck. Das ist logisch, denn wir
sind ein Ballungsraum und setzen weniger
strenge Kriterien an als andere Gemeinden.
Ich möchte auch dieses Gremium hier nützen, um meinen Appell an alle Parteien zu
richten, dieses Thema ernst zu nehmen und
GR-Sitzung 16.10.2014

es übergreifend zu betrachten. Wir werden
weiterhin beim Amt der Tiroler Landesregierung intervenieren müssen. Es gibt aber
auch Handlungsbedarf beim Bund.
Der Bericht zeigt eindeutig, dass die Mieten
in der Stadt Innsbruck zu hoch sind und wir
massiven Bedarf an leistbarem Wohnraum
haben. Meine parteipolitische Meinung dazu
ist, dass die Mietzinsbeihilfe dieses Problem
nicht lösen wird. Sie wird die InnsbruckerInnen nicht von ihrem großen Leidensdruck
hinsichtlich der hohen Mieten erlösen. Wir
sind weit davon entfernt, das Problem im
Griff zu haben. Es würde mich sehr freuen,
wenn wir im Gemeinderat genau so einhellig in diese Richtung weiterarbeiten können,
wie wir im Kontrollausschuss übereingekommen sind.
Der Bericht der Kontrollabteilung liefert wieder einmal auf großartige Weise Zahlen und
Daten, so dass wir politisch fundiert argumentieren und nächste Schritte setzen können.
GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich bin schon
sehr gespannt auf das Ergebnis der Untersuchung des KDZ hinsichtlich der Entwicklung der Mietzinsbeihilfe in der Stadt Innsbruck. Ich denke, einige Fakten kann man
auch jetzt schon ablesen - ohne tief in die
Statistik einzudringen.
Die Stadt Innsbruck gewährt die Mietzinsbeihilfe ab dem ersten Tag, an dem man mit
Hauptwohnsitz hier gemeldet ist. Viele Gemeinden im Umland sind da strenger und
man bekommt die Beihilfe erst nach einiger
Zeit, vielfach erst nach ein paar Jahren. Das
führt dazu, dass sehr viele Menschen, die
am privaten Wohnungsmarkt eine Wohnung
finden, in die Stadt Innsbruck ziehen, weil
sie hier eben schon gleich zu Beginn die
Mietzinsbeihilfe bekommen. Diese Handhabung der Stadt Innsbruck ist sehr großzügig
und sozial. Natürlich trägt sie aber auch
zum Zuzug bei, so dass unsere Stadt kontinuierlich wächst.
Die Regelung der Mietzinsbeihilfe war
schon vor einigen Jahren auf Landesebene
in Diskussion. Nach langer Zeit hat man es
dann endlich geschafft, einheitliche Richtlinien zu vereinbaren, die für alle Gemeinden
im Land Tirol gelten - ausgenommen ist allerdings die Anwartschaft. Es ist absolut
notwendig, darauf zu drängen, dass dieser
Aspekt endlich vereinheitlicht wird.