Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 10-Protokoll_16_10_2014_gsw.pdf

- S.55

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- 658 -

mäß § 36 Abs. 2 TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst,
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person
oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
42.

III 10468/2014
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. OD - B7, Olympisches Dorf,
Bereich Pontlatzer Straße Nr. 38
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. OD - B4 und Nr. OD - B4/1),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.10.2014:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. OD - B7, Olympisches Dorf, Bereich Pontlatzer Straße Nr. 38 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. OD - B4 und
Nr. OD - B4/1), gemäß § 56 Abs. 1 TROG
2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei
dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

GR-Sitzung 16.10.2014

43.

III 10469/2014
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. PR - B13, Pradl, Bereich zwischen Resselstraße, Pacherstraße, Dr.-Glatz-Straße und Burgenlandstraße (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63/gn), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2011

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.10.2014:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. PR - B13, Pradl, Bereich zwischen Resselstraße, Pacherstraße, Dr.Glatz-Straße und Burgenlandstraße (als
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63/gn,
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011, wird beschlossen.
44.

III 439/2014
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IN - F21, Innsbruck Innenstadt, Bereich MariaTheresien-Straße Nrn. 12 bis 14
(als teilweise Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IN - F2),
gemäß § 36 TROG 2011, 2. Entwurf

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind fünf Stellungnahmen eingegangen. Diese liegen dem Akt im Original bei.
Alle Stellungnahmen richten sich gegen die
vorgesehene Widmung ("Sonderfläche Beherbergungsgroßbetrieb") und das damit
verbundene Gebäude (Bauhöhe). Auch wird
bemängelt, dass verschiedene Unterlagen
fehlen würden. In der Zwischenzeit wurden
die Unterlagen ergänzt. Zudem wurde das
Projekt abgeändert.
Die Stellungnahmen und die erfolgten Projektänderungen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten.