Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 10-Protokoll_16_10_2014_gsw.pdf
- S.57
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rung des Flächenwidmungsplanes gefasst,
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person
oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
47.
III 442/2014
Bebauungsplan Nr. PR - B12,
Pradl, Bereich zwischen Koflerstraße, Türingstraße, Am Roßsprung, Gumppstraße, Egerdachstraße und Kranewitterstraße (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 63/go), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind drei Stellungnahmen eingegangen. Sie liegen dem Akt im Original bei.
Alle Stellungnahmen beziehen sich auf das
kleinstrukturierte Siedlungsgebiet südlich
der Gumppstraße. Sie richten sich gegen
die Festlegungen der Mindestbaumassendichte, der höchsten Punkte von Gebäuden,
der Wandhöhe, der Beschränkung der Geländeveränderung und der Bebauungsdichte.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt. Allenfalls kann einem
Teil der Stellungnahmen entsprochen werden, was jedoch noch zu untersuchen ist.
Deshalb wird vorgeschlagen, den oben genannten Bebauungsplan - verkleinert um
den Bereich zwischen Gumppstraße, Koflerstraße, Kranewitterstraße bis zum Seniorinnen- und Seniorenwohn- und -pflegeheim
Pradl - zu beschließen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
GR-Sitzung 16.10.2014
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.10.2014:
Der Bebauungsplan Nr. PR - B12, Pradl,
Bereich zwischen Koflerstraße, Türingstraße, Am Roßsprung, Gumppstraße, Egerdachstraße und Kranewitterstraße (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63/go),
verkleinert um den Bereich zwischen
Gumppstraße, Koflerstraße, Kranewitterstraße bis zum Seniorinnen- und Seniorenwohn- und -pflegeheim Pradl, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
48.
III 6674/2014
Flächenwidmungsplan Nr. HÖ F25, Hötting, Bereich Nageletal
Nrn. 2 und 4 (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ F14), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2011
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die geforderte Verpflichtungserklärung ist
unterfertigt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.10.2014:
Der Flächenwidmungsplan Nr. HÖ - F25,
Hötting, Bereich Nageletal Nrn. 2 und 4 (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. HÖ - F14), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen
außer Kraft.