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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 10-Protokoll_16_10_2014_gsw.pdf

- S.58

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49.

III 4311/2014
Flächenwidmungsplan Nr. MÜ F16, KG Arzl, Bereich nördlich
Hallerstraße, zwischen Dörrstraße, Trasse der Österreichischen
Bundesbahnen (ÖBB) und Gemeindegrenze (als teilweise Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. AL - F7), gemäß § 36
TROG 2011

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Diese liegt dem Akt im Original bei.
Die Nachbargemeinde Rum hat gegen die
Erweiterung der Gewerbegebietswidmung
Einspruch erhoben. Sie befürchtet eine Beeinträchtigung der zusammenhängenden,
gemeindeübergreifenden, ökologischen
Grünvernetzung und eine Zunahme von
Konflikten mit der benachbarten Wohnnutzung.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und die vorgebrachten Argumente weitestgehend widerlegt. Die
Widmungserweiterung ist im Wesentlichen
eine Anpassung an den gegebenen Bestand. Nach Beratung im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
wird deshalb die Beschlussfassung des
oben genannten Flächenwidmungsplanes
vorgeschlagen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.10.2014:
Der Flächenwidmungsplan Nr. MÜ - F16,
KG Arzl, Bereich nördlich Hallerstraße, zwischen Dörrstraße, Trasse der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und Gemeindegrenze (als teilweise Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F7), gemäß
§ 36 TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen
außer Kraft.
GR-Sitzung 16.10.2014

GR Mag. Krackl: Ich möchte mich bei allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Mag.Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und
Integration herzlich bedanken. Wir haben
wieder ein großes Arbeitsprogramm hinter
uns. Das sieht man auch anhand der heutigen Tagesordnung. Ich bin immer wieder
erstaunt, wie schnell diese großen Projekte,
die sich nachhaltig auf das Aussehen der
Stadt Innsbruck auswirken, abgestimmt
werden. (Beifall)
50.

Einbringung und Behandlung von
dringenden Anfragen

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt mit, dass
innerhalb der vorgesehenen Frist keine
dringenden Anfragen eingelangt sind.
51.

Einbringung von dringenden Anträgen

51.1

I-OEF 93/2014
Museumstraße - Angerzellgasse,
Schulweg-Sicherheit (Liste Rudi
Federspiel und FPÖ)

GRin Dengg: Ich stelle gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnerinnen und meinem
Mitunterzeichner folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Im Hinblick auf die vor allem durch den
öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
sehr stark frequentierte Museumstraße wird
im Bereich der Einmündung der Angerzellgasse in die Museumstraße ein, letztere
querender, Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerübergang ("Zebrastreifen") errichtet.
Sollte eine solche Einrichtung aus verkehrstechnischen Gründen nicht möglich sein,
wird in eventu am selben Ort ein ständiger
Schülerlotsendienst eingerichtet, der an
Schultagen zu den verschiedenen Unterrichtsbeginnen und -enden im Zeitraum zwischen 07:30 Uhr und 17:30 Uhr Dienst versieht.
Federspiel, Dengg, Gregoire und Haager,
alle eigenhändig
Die Museumstraße wird durch den ÖPNV,
Taxis und Radfahrerinnen bzw. Radfahrer
über viele Stunden des Tages intensiv genutzt, insbesondere auch zu den üblichen