Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 10-Protokoll_16_10_2014_gsw.pdf

- S.115

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 10-Protokoll_16_10_2014_gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2014
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
schussbedarf insgesamt € 5.688,8 Tsd. und die Steigerung im Vergleich zum Vorjahr € 219,9 Tsd. betragen.
8.2 Rechnung
Ausgaben

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2013, 2012 und 2011 zeigte nachfolgendes Bild. Dazu hält die Kontrollabteilung fest, dass die Zahlen
der Jahresrechnung 2013 vorläufige Daten zum Auswertungsstichtag
20.04.2014 darstellen:
JAHRESRECHNUNG – OH
der Stadtgemeinde Innsbruck
AUSGABEN (auf Tsd. Euro gerundet)
TA

2013

2012

2011

Jugendamt

1.798,5

1.742,9

1.696,6

Sonstige Einrichtungen
und Maßnahmen

3.748,6

3.545,9

3.812,3

SUMME Ausgaben

5.547,1

5.288,8

5.508,9

Anordnungsberechtigung

Im Hinblick auf die Anordnungsberechtigung lag vom Gesamtausgabenvolumen 2013 eine Summe von rd. € 3.193,8 Tsd., das sind 57,6 %
der finanziellen Mittel, im Verantwortungsbereich des Amtes für Kinderund Jugendhilfe. Dieser Betrag resultierte aus der Beitragspflicht der
Stadt Innsbruck von rd. € 3.107,4 Tsd. und den Sachaufwendungen
des TA 439000 – Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen von rd.
€ 41,2 Tsd. sowie des TA 401010 – Jugendamt von rd. € 45,2 Tsd.

Personalausgaben

Von den Gesamtausgaben 2013 beliefen sich rund € 1.640,7 Tsd. auf
Lohn- und Gehaltszahlungen der aktiven Bediensteten und beanspruchten die Aktivbezüge somit rd. 91,2 % der Ausgaben des
TA 401010 – Jugendamt.

Einnahmen

Die Einnahmen zum Auswertungsstichtag 20.04.2014 haben insgesamt € 15.380,86 betragen und sich aus dem Rückersatz von Verfahrenskosten im Betrag von € 15.204,61 sowie aus Zinserträgen in der
Höhe von € 176,75 ergeben.

Zuschussbedarf

Für das Jahr 2013 verzeichneten die den Bereich des Amtes für Kinder- und Jugendhilfe tangierenden TA einen Zuschussbedarf von rd.
€ 5.531,7 Tsd., der gegenüber dem Voranschlag um rd. € 157,1 Tsd.
niedriger ausgefallen ist. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich der tatsächliche Zuschussbedarf jedoch um rd. € 263,8 Tsd.
8.3 Beitragspflicht

Beitragspflicht

Die Beteiligung an den Kosten der Kinder- und Jugendhilfe (Erziehungshilfen) bestimmt § 15 Abs. 6 TKJHG. Demzufolge haben die
Gemeinden jährlich einen Beitrag zu den vom Land Tirol zu tragenden
Aufwendungen in der Höhe von 35 % zu leisten.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-02786/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

25