Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 10-Protokoll-21-11-2019.pdf
- S.92
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Der Antrag beinhaltet drei Ansätze. Es soll
die Möglichkeit bestehen, außerhalb der
Gastgartenzeit eine Vorrichtung vor den Lokalen aufzustellen, damit die Stummel sauber verräumt werden können. Die GastronomInnen würden die Behälter entleeren und
der Vorteil wäre, dass keine Verschmutzung
gegeben ist. Die Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb, wäre dadurch weniger gefordert und
das Stadtbild wäre daher sauberer.
Es besteht ein Unterschied zwischen der
Zone der Gastgärten in der Altstadt und jener in der Maria-Theresien-Straße. Manche
Gastgärten öffnen früher. Bei einem Mindestabstand von der Gebäudekante wäre
es bei manchen Betrieben schon möglich,
ab den frühen Morgenstunden auszuschenken. Ein Mindestabstand von der Gebäudeflucht ist festzulegen. Dies könnte in einem
Gastgartenvertrag geregelt werden.
Wenn sich jemand in einen Gastgarten, bei
dem die Möbel stehen bleiben können, setzt
und eine Zigarette raucht, würde es von der
Mag.-Abt. II, Veranstaltungen und Erhebungsdienst, eine Mahnung oder Strafe geben. Daher ist meiner Meinung nach eine
entsprechende Rechtssicherheit notwendig.
Das müsste man in Einklang bringen. Wer
durch die Straßenzüge der Altstadt spaziert,
kann erkennen, dass dies derzeit zum Teil
schon Praxis ist.
Der dritte Aspekt in meinem Antrag betrifft
eine Sensibilisierung. Wir haben auch von
der Problematik gehört, dass oberhalb mancher Lokale Wohnungen liegen. Die RaucherInnen sollten dahingehend aufgeklärt
werden. Zusammen mit der Wirtschaftskammer Tirol (WKO) und den Unternehmenden
sollte eine Kampagne für das Rauchen vor
den Lokalen gestartet werden, dass auch
Rücksicht auf die AnrainerInnen zu nehmen.
Da bei diesem Antrag auch eine rechtliche
Abklärung notwendig ist, ersuche ich
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
GR-Sitzung 21.11.2019
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Mag. Anzengruber, Bsc und
MitunterzeichnerInnnen in der Sitzung des
Gemeinderates am 10.10.2019 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.
52.6
GfGR/224/2019
GemNova Bildungspool Tirol gemeinnützige GmbH, externe Evaluierung zur Qualitätssicherung
der Leistung (GRin Mag.a KlinglerNewesely)
GRin Mag.a Klingler-Newesely: Es geht bei
dem Antrag darum, dass in einer Anfragebeantwortung des Amtsvorstandes der
Mag.-Abt. V, Schule und Bildung, verlautbart worden ist, dass bei der GemNova die
Stellung des Personals in der Freizeitbetreuung evaluiert wird. Dies wird von der
Mag.-Abt. V, Schule und Bildung, gemeinsam mit der Mag.-Abt. I, Personalwesen,
durchgeführt. Dabei handelt es sich um die
beiden Ämter, die auch die entsprechenden
Verträge in dieser Sache ausgehandelt haben.
Wir möchten eine Evaluierung beantragen,
die extern durchgeführt wird und einem anerkannten Qualitätsmanagement entspricht.
In Bezug auf Objektivität, Rentabilität und
Validität wäre das anzustreben. Eine Untersuchung der Kosten, die sehr hoch sind, als
auch der qualitätssichernden Maßnahmen
ist anzustreben. Zudem sind alle SystempartnerInnen in die Evaluierung einzuschließen.
Ich ersuche,
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Mag.a Klingler-Newesely und
Mitunterzeichnerin in der Sitzung des Gemeinderates am 10.10.2019 eingebrachte
Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.