Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 10-Protokoll-21-11-2019.pdf
- S.95
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Darüber müssen wir nicht diskutieren. Aber
alles, was darüber hinausgeht, ist Sache
der Polizei. Wir haben die Aufgaben und
Rechte der MÜG dermaßen ausgedehnt
und stelle aus liberaler Perspektive fest,
dass es hier eine Gewaltentrennung gibt,
bei der wir aufpassen müssen, diese nicht
zu überschreiten.
Es ist ein Unterschied, ob PolizistInnen ausgebildet werden, die auf solche Dinge vorbereitet werden, oder ob es MitarbeiterInnen der MÜG sind, die zwar auch eine Ausbildung genießen, die aber eine ganz andere ist. Das haben wir bei der Präsentation
in der Sitzung des Gemeinderates der Stadt
Innsbruck vom Oktober gesehen. Das ist
aber ein ganz anderes Kaliber.
Diese Dienstanweisung, die laut unseren
AnwältInnen rechtswidrig ist und bei den
Personen tatsächlich den Eindruck erwecken könnte, dass das, was sie tun, angemessen ist, kann ich nicht verstehen. Auch
bei der Stadt Innsbruck muss so etwas
durch ein Gremium kontrolliert werden. Es
kann nicht sein, dass niemand weiß, was
anhalten bedeutet und ob das nur die Polizei oder auch die MÜG darf.
Die MÜG darf es eben nicht und darf auch
keine Handschellen anlegen. Die MitarbeiterInnen dürfen auch keine Waffen tragen.
Auch diese Diskussion hatten wir schon einmal in diesem Raum. Ich bin froh, dass sie
diese Kompetenzen nicht haben, weil es dafür ausgebildete Personen braucht.
Wir sehen in Tirol, was los ist, wenn Menschen Schusswaffen tragen, weil sie ab und
zu einen Hirsch schießen. Wir können nicht
aus der MÜG eine "Mini-Polizei" machen.
Alleine der Personalaufwand dieser Abteilung ist enorm hoch. (Unruhe im Saal)
Ja, GR Depaoli, ich weiß, dass Du Dich
auch bei der "Mini-Polizei" bewerben könntest. Die nehmen ganz gerne Menschen, die
sonst ……na, ja. (Unruhe im Saal)
Ich habe nichts weiter gesagt. Ihr könnt das
nachlesen. Ich weiß nicht, was Ihr jetzt gedacht habt, was ich jetzt sagen werde.
Scheinbar muss es etwas Schlimmes gewesen sein.
Ich bitte darum, den Dienstweg dieser
Dienstanweisung aufzuzeigen. Es muss
auch mit der Leitung der MÜG konsequente
GR-Sitzung 21.11.2019
Gespräche geben, wie das in Zukunft aussieht. Das wird nicht der einzige Fall bleiben. Es ist auch unsere Aufgabe, die MitarbeiterInnen vor solchen Dingen zu schützen. Aufgrund einer Dienstanweisung machen sie so etwas, stehen dann vor Gericht
und bekommen eine Diversion.
Es ist die Aufgabe der Stadt Innsbruck, zu
schauen, dass ihre MitarbeiterInnen nicht in
Situationen kommen, bei denen sie nicht
wissen, ob sie Recht oder Unrecht begehen. Das gehört aufgeklärt und gemacht.
Deswegen bin ich der Meinung, dass man
diesem Antrag zustimmen soll, weil die MitarbeiterInnen in diesem Fall nicht erkennen
konnten, dass es sich um ein rechtswidriges
Verhalten handelt.
Bgm.-Stellv. Gruber: Ich möchte noch einige kurze Anmerkungen anbringen, da
man das so nicht im Raum stehen lassen
kann. Wir haben im Jahr 2010 oder 2011
eine lange Debatte geführt, was laut Landes-Polizeigesetz (T-LP) die Rechte und
Pflichten der MÜG sind.
Die damalige Bürgermeisterin und ich waren damals beim Diskussionsfernsehen der
Tiroler Tageszeitung (TT) eingeladen. Dort
habe ich schon gesagt, dass wir den Unterschied zwischen jenem Wachkörper, der
das Machtmonopol in unserem Land hat das ist die Exekutive -, und jenem Sicherheitsdienst, den die Stadt Innsbruck eingerichtet hat, genau definieren und unterscheiden müssen.
Man muss aber für die MitarbeiterInnen der
MÜG einige Dinge festhalten, GRin
Mag.a Seidl. Ich bitte das nicht zu verwechseln. Es gibt nach der Menschrechtskonvention die Möglichkeit jedes Menschen,
sich so weit zu schützen, dass man sich
nicht selbst in eine Gefahr bzw. in eine gefährliche Situation bringt.
Die heißdiskutierten Pfeffersprays der MÜG
kann jede/r BürgerIn erwerben. Genauso ist
es auch bei den Handschellen, die auch privat gekauft werden können. GRin
Mag.a Seidl. Jetzt kommt aber der zweite
wichtige Punkt: In welcher Situation kann
ich sie wo, wann und wie einsetzen? Da bin
ich ganz bei Dir - wir müssen das festlegen.
Wir wollen keine "Mini-Polizei", sondern wir
wollen, dass unsere MitarbeiterInnen der
MÜG ihren Dienst, der rechtlich genau fest-