Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 10-Protokoll-21-11-2019.pdf
- S.136
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Während der Jurysitzung sind Aufnahmen in Ton und/oder Bild untersagt.
Die finanzielle Abwicklung und der Verwendungsnachweis
erfolgen gemäß den Subventionsrichtlinien der Stadt Innsbruck:
www.innsbruck.gv.at > Förderungen | Finanzen >
Bildung | Kultur > Kultursubventionen
Die Projekteinreichenden erklären mit der Einreichung, dass
sie mit den Subventionsrichtlinien der Stadt Innsbruck
einverstanden sind. Die Projekte können innerhalb von 2 Jahren
ab Juryentscheid realisiert werden. ACHTUNG: Nach Abschluss des
Projektes ist der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung
der Fördermittel sowie eine Projektdokumentation, bis
spätestens Ende März des folgenden Kalenderjahres zu
erbringen. Als Datum des Projektabschlusses gelten die
Angaben in den Einreichunterlagen.
Ausgewählte Projekte verpflichten sich, auf allen
Werbematerialien ihrer Öffentlichkeitsarbeit das Logo der Stadt
Innsbruck zusammen mit folgendem Hinweissatz anzubringen:
Das Projekt wurde im Rahmen der stadt_potenziale
innsbruck 2019 gefördert.
Kontakt & Information
Kulturamt der Stadt Innsbruck
Herzog-Friedrich-Straße 21/2. Stock
6020 Innsbruck
Tel. +43 512 5360 1655
Email: post.kulturamt@innsbruck.gv.at
Technische Hilfe für das „Portal für Beschaffung und
Wettbewerbe“ innsbruck.vemap.com:
Vemap-Hotline: +43 1 31 57 94 0