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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 10-Protokoll-21-11-2019.pdf

- S.282

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(zu Punkt 56.3)

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21. Nov. 2019

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www.gerechtes-innsbruck.at

Bürgermeister der Stadt Innsbruck

INNSBRUCK, 20.11.2019

Maria-Theresien-Straße 18
6020 Innsbruck

ANFRAGE
Wie bereits medial berichtet, hat das Stadtmagistrat bei den Lenkererhebungen falsche Formulierungen verwendet, sodass die folglichen Strafbescheidenicht rechtskonform waren, und somit selbige aufgehoben werden mussten.
Aus rechtlich moralischer Sicht wäre das Stadtmagistrat verpflichtet die unrechtmäßigen Strafbescheide aufgrund falsch formlierter Lenkererhebungen
festzustellen, und die Strafen den Betroffenen zurückzuerstatten.

l. Wann und von wem wurde die Stadt Innsbruck darüber informiert, dass
die Lenkerhebungen falsch formuliert sind?. (Bescheid, Entscheidung etc.)

2. Warum hat man trotzdem falsch formulierte, und somit nicht rechtskonforme und rechtswidrige Lenkererhebungen in Folge Strafbescheide ausgestellt?
3. Wie vielen Personen wurde eine nicht rechtskonforme Lenkererhebung
zugestellt? (Bitte um Aufstellung pro Monat und Jahr ab dem Zeitpunkt
des Wissensstandes über die nicht rechtskonformen Lenkererhebungen?
4. Wie hoch waren die Einnahmen für die Stadt Innsbruck aufgrund der
nicht rechtskonformen und somit rechtswidrigen Lenkererhebungen in
Folge Strafbescheide? (Bitte um Aufstellung pro Jahr)