Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 10-Protokoll-Budget-19-11-2020.pdf

- S.30

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- 824 -

ordnung (VRV). Diese Bezeichnungen werden uns vorgegeben und wir können sie
nicht ändern.
GR Depaoli: Ich werde versuchen sachlich
und fachlich zu bleiben. Das wird nicht einfach werden. Meine Frau schickte mir eine
Nachricht per WhatsApp und meinte, ich
soll mich nicht zu sehr ärgern. Mein Sohn
sagte mir: "Runter vom Gas, Alter!" Ich
werde also versuchen, mich an diese Ratschläge zu halten. (Gelächter im Saal)
Ich beginne mit einem Zitat, dass mir bei
meinen Budgetreden immer einfällt. Altbürgermeisterin Zach sagte: "Schaut auf mein
Innsbruck". Ob sie nun eine Freude mit der
aktuellen Lage hätte, wage ich zu bezweifeln. Ich werde nun einiges vorlesen, Geschichten erzählen, damit die Zeit umgeht
und Euch den Standpunkt von GERECHT
darlegen.
Ich habe hier das Arbeitsübereinkommen
der Jahre 2018 bis 2024. Es ist leicht lädiert, weil mein Sohn mit dem Traktor darübergefahren ist, aber man kann es noch lesen. (Gelächter im Saal)
Es steht etwas sehr Interessantes drinnen!
Eigentlich könnten wir auf diese Sitzungen
zu den Behandlungen der Jahresvoranschläge der Landeshauptstadt Innsbruck
verzichten, denn die Koalitionsfraktionen
haben sich bereits im Jahr 2018 zu Folgendem verpflichtet. Sie ketteten sich sozusagen aneinander. Ich zitiere:
"…Zustimmung der Parteien zu allen Budgets in der Funktionsperiode vom Jahr 2018
bis zum Jahr 2024 inklusive aller Einzelund Unterkapitel."
Ihr habt Euch also zusammengefunden und
entschieden, Euch gegenseitig Freibriefe zu
verteilen, damit die Budgets jedes Jahr
durchgedrückt werden. GR Appler, Du hast
gesagt, heuer war es schwierig. Das mag
gut klingen, aber es war gleich schwierig
wie die letzten Jahre. Im Jahr 2018 habt ihr
Euch bereits darauf geeinigt, jedes Budget,
unabhängig der Zahlen, die auf den Tisch
gelegt werden, durchzuwinken. Sollte jemand gegen einen Jahresvoranschlag der
Landeshauptstadt Innsbruck sein, wäre es
ein Koalitionsbruch.
(GR Appler: Irgendwann wirst auch Du etwas dazulernen. Vielleicht verstehst Du es
dann!)
GR-(Budget-) Sitzung 19.11.2020

Mit dem Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2021 verhandeln wir nicht über ein xbeliebiges Zahlenwerk - nein! Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck verhandelt darüber, wie das Steuergeld der Innsbrucker Bevölkerung im kommenden Jahr
bestmöglich verwendet wird.
Umso fragwürdiger ist es, wenn man als gewählte/gewählter MandatarIn wenige Wochen vor der Budgetsitzung mehr oder weniger zufällig erfahren muss, dass Herr Bürgermeister, ressortzuständiger Finanzreferent der Stadt Innsbruck, dem Gemeinderat
im vergangenen Jahr falsche Budgetzahlen
zur Beschlussfassung vorgelegt hat, indem
er einfach Mehrkosten für das Personal in
Höhe von € 4 Mio. nicht in das Budget hat
einfließen lassen, obwohl das selbstverständlich jederzeit noch möglich gewesen
wäre!
Ihr kennt das Thema eigentlich schon, aber
vielleicht hat es der/die Eine oder Andere
wieder vergessen. Zahl der Woche: 4 Mio.!
Dass sich Bgm. Willi bis heute keiner
Schuld bewusst ist und er offensichtlich immer noch der Überzeugung ist, dass die
Vorlage des Jahresvoranschlages der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2020 mit falschen Zahlen rechtmäßig war, und die Vorlage falscher
Budgetzahlen einem Bürgermeister somit
aus seiner Sicht zusteht, sollen die BürgerInnen ruhig wissen.
Ich hoffe, dass auch um diese Uhrzeit noch
viele Menschen dem Livestream folgen. Ihr
sollt wissen, dass Herr Bürgermeister bis
heute meint, dass er richtig gehandelt hat.
Andere Gremien werden das klären.
Ebenso sollen die BürgerInnen wissen,
dass sich Bgm. Willi bis heute nicht bei ihren politischen VertreterInnen - den von
ihnen gewählten MandatarInnen aller Gemeinderatsfraktionen - zumindest dafür entschuldigt hat, dass er sie bei der Budgetsitzung im November 2019 mit dem Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2020 schlichtweg mit falschen Zahlen getäuscht hat! Es
gilt natürlich auch für den Bürgermeister
diesbezüglich die Unschuldsvermutung.