Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 02-Jaenner-Sonder.pdf
- S.7
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 60 -
die Instandhaltungskosten finanziert
werden können, während die anderen,
welche bereits aufgrund der Kategoriemiete weniger zahlen, das nicht betrifft und sie
im Fall eines Sanierungsbedarfes auch in
diesen Genuss kommen würden.
Es wäre viel gerechter ein Verfahren nach
§ 18 a Mietrechtsgesetz (MRG) durchzuführen, das halt eine gewisse Zeit dauern
wird. Seit ich Mitglied des Aufsichtsrates
der IIG bin, hat diese in den letzten Jahren
noch kein einziges Verfahren nach § 18 a
Mietrechtsgesetz (MRG) angestrebt, wofür
es sicherlich auch einen Grund geben
wird. Das wäre meiner Meinung nach eine
Möglichkeit, um bei Wohnbauten, bei
denen es notwendig ist, eine Generalsanierungen durchzuführen.
Natürlich braucht die IIG auch Eigenmittel,
um ihrem Gesamtaufwand und ihrer
Tätigkeit gerecht zu werden. Hier geht es
nicht nur um die Verwaltung und um den
Neubau von Wohnungen, sondern vor
allen Dingen auch um die öffentlichen
Liegenschaften wie Schulen, Kindergärten, Sportstätten, Vereinsheime usw. Auch
dafür braucht die Gesellschaft Geld, weil
nicht immer alles 1 : 1 mit einem budgetären Zuschuss der Stadt Innsbruck bedacht
werden kann.
Die Eigenmittel, welche die IIG sowohl für
Sanierungen als auch für Neubau
verwendet, sind nicht gering und liegen bei
zirka € 11 Mio. Ich gehe davon aus, dass
diese Eigenmittel in erster Linie von den
Mieten eingenommen wurden. Bei den
öffentlichen Gebäuden haben wir AfAMieten, die im Vergleich zu den Richtwertmieten wesentlich geringer sind.
Aber, Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger, wir
wissen nicht, wie bzw. aus welchen
Erträgen sich diese Eigenmittel wirklich
zusammensetzen. Das wäre auch
interessant, denn jenes Geld, welches von
den Mieterverhältnissen eingenommen
wird, ist natürlich wieder in Sanierungen,
Wohnbau usw. zu investieren.
Wenn man darüber hinaus der Meinung
ist, dass man mit den Mieteinnahmen
auch andere öffentliche Aufgaben
finanzieren kann, würde ich das gerne in
diesem Gremium diskutieren. Frau
Bürgermeisterin, ich kann nicht von
vorneherein dazu gleich "ja" oder "nein"
GR-Sitzung 27.1.2010
sagen. Dieses Thema sollte im Gemeinderat diskutiert werden.
Ich bin eigentlich froh, dass wir die
Möglichkeit hatten, von verschiedenen
Seiten Informationen einzuholen, wie das
andere regeln. Wir haben sicherlich noch
einen weiten Weg vor uns, aber trotzdem
sind wir der Meinung, dass die IIG zur
Erhaltung bzw. Instandhaltung der
Wohnungen die Richtwertmieten nicht auf
€ 5,77 bzw. in weiterer Folge dann ab dem
1.4.2010 weiter anheben muss.
Wir sind vielmehr der Meinung, dass es
genügt, wenn die IIG bei den Richtwertmieten den Betrag vom Jahr 2000
verrechnet; das sind € 4,85 netto pro
Quadratmeter. Das ist immer noch viel
mehr als zum Beispiel der Kategoriemietzins oder die WGG-Miete. Diesbezüglich
werden wir heute einen entsprechenden
Antrag einbringen.
Es gibt Vorschläge von Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger, den Liberalen Innsbruck,
den Innsbrucker Grünen und von uns. Ich
hoffe, dass es uns, wenn die Anträge auf
dem Tisch liegen, gelingt, zu einer sozial
verträglichen und guten Mietzinsgestaltung bei den Richtwertmieten der IIG zu
kommen. Die Richtwertmieten sollen
erkennbar und deutlich unter dem laut
Gesetz möglichen Höchstsatz liegen.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!
Bgm.in Zach: Wenn die SozialdemokratInnen einen Ministerposten für schwierige
Fragen frei hätten und StRin Dr.in PokornyReitter dafür vorgeschlagen würde - wie
es schon einmal angedacht wurde könnte ich mir das bei einer solchen
Darstellung gut vorstellen. Das sollte ein
kleiner Einwurf sein.
StRin Mag.a Schwarzl: Wir haben die
Einberufung dieses Sondergemeinderates
mit unseren acht Unterschriften unterstützt. Ich werde jetzt nicht die "Mietzinsbildungsgeschichten" wiederholen bzw.
ergänzen, da das Mietrechtsgesetz (MRG)
bzw. die Wohnungsgesetzgebung in
Österreich unglaublich kompliziert und in
Summe sehr ungerecht ist. In einem
Objekt kommen unterschiedliche Mieten
zum Tragen und in der Mietzinsbildung
wird die soziale Gestion kaum berücksichtigt.