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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_05.10.2017.pdf

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2.

€ 500.000,-- (Zinssatz 0,60 %-Punkte
über dem 3-Monats-EURIBOR, mindestens 0,60 %, mit vierteljährlicher
Anpassung und vierteljährlicher Fälligkeit, Laufzeit 25 Jahre, Rückzahlung in 100 vierteljährlichen Pauschalraten), den die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG bei der UniCredit
Bank Austria AG zur Finanzierung der
Errichtung des Objektes "Haus für
psychosozial begleitetes Wohnen" in
der An-der-Lan-Straße 16 aufnimmt.

Seniorenheim St. Raphael
2017: € 150.000,-2018: € 150.000,--

3.

Stiftung Nothburgaheim
2017: € 150.000,-2018: € 150.000,--

Die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und
Wirtschaft, wird mit der finanziellen Abwicklung beauftragt.
Die Bedeckung erfolgt über die
Vp. 5/420000-115400, Kapitaltransferzahlungen - private Wohn- und Pflegeheime
(Vp. neu lt. GeOrg).
5.

3.

IV 8978/2017
Haftung der Stadtgemeinde
Innsbruck für drei von der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG) für den Ankauf bzw. die
Errichtung der Objekte Prämonstratenserweg 5, An-derLan-Straße 16 und Kranewitterstraße 11 aufzunehmende Kredite

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 26.09.2017:
1.

2.

Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Haftung als Bürge und Zahler nach § 1357 ABGB für die Rückzahlung eines Ankaufsdarlehens über
€ 450.000,- (Zinssatz 0,55 %-Punkte
über dem 3-Monats-EURIBOR, mindestens 0,55 %, ohne Rundung mit
vierteljährlicher Anpassung und vierteljährlicher Fälligkeit, Laufzeit
25 Jahre, Rückzahlung in 100 vierteljährlichen Pauschalraten), den die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) bei der UniCredit Bank Austria
AG zur Finanzierung eines Ankaufs
von zwei Wohneinheiten für das
Wohnobjekt Prämonstratenserweg 5
aufnimmt.
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Haftung als Bürge und Zahler nach § 1357 ABGB für die Rückzahlung eines Darlehens über

GR-Sitzung 05.10.2017

Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Haftung als Bürge und Zahler nach § 1357 ABGB für die Rückzahlung eines Darlehens über
€ 2.300.000,-- (Zinssatz 0,52 %-Punkte über dem 3-Monats-EURIBOR,
mindestens 0,52 %, mit vierteljährlicher Anpassung und vierteljährlicher
Fälligkeit, Laufzeit 25 Jahre, Rückzahlung in 100 vierteljährlichen Pauschalraten), den die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) bei der
UniCredit Bank Austria AG zur Finanzierung der Errichtung einer Mietwohnhausanlage für das Wohnobjekt
Kranewitterstraße 11 aufnimmt.

Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
diesbezügliche Haftungserklärungen abzugeben und die betreffenden Bürgschaftsverträge zu Gunsten der UniCredit
Bank Austria AG zu unterzeichnen.
6.

IV 9348/2017
Haftung der Stadtgemeinde
Innsbruck für drei von der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG) für Liftzubauten in den
Objekten Gabelsbergerstraße 28,
Zollerstraße 4 und Defreggerstraße 42/44 aufzunehmende
Kredite

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 26.09.2017:
1.

Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Haftung als Bürge und Zahler nach § 1357 ABGB für die Rückzahlung eines Sanierungskredites
über € 160.000,-- (Zinssatz 0,53 %-