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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_05.10.2017.pdf

- S.20

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INNS "

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Landeshauptstadt Jnnsbruck

BRUCK

siehe Punkt 10.1.) dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Stadt Innsbruck die
erforderlichen Maßnahmen veranlassen . Die dabei anfallenden Kosten werden
dem anderen Vertragsteil angelastet.
4.3.5.

Gerüste, Unterstellungen, Requisiten: Das Aufstellen, Instandhalten und
Abtragen sämtlicher für die Erbringung der Leistung erforderlichen Gerüste und
Unterstellungen

(mit Ausnahme

der im

Leistungsverzeichnis

gesondert

angeführten Gerüste) einschließlich der Beistellung aller Requisiten.
4.3.6.

Sicherheitsmaßnahmen:

Da der andere Vertragsteil ausschließlich für

sämtliche Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich ist und die gesetzlichen und
sonstigen Sicherheitsbestimmungen einzuhalten hat, sind die diesbezüglichen
Aufwendungen in den angebotenen Preisen zu berücksichtigen.
4.3.7.

Lizenz- und Patentgebühren: In die Preise sind sämtliche Kosten für Lizenzund

Patentgebühren

einzukalkulieren,

sodass

aus

diesem

Titel

keine

gesonderten Forderungen - weder durch den anderen Vertragsteil, noch durch
Dritte - an die Stadt Innsbruck gestellt werden können .
4.3.8.

Genehmigungen, Benützung und Wiederherstellung bei Bauaufträgen
bzw. Baukonzessionsverträgen: Sämtliche Kosten für die Erwirkung der
erforderlichen Genehmigungen, für die Benützung und Wiederherstellung (z.B.
des

ursprünglichen

Zustandes

von

Nachbargrundstücken,

Baustraßen,

Hilfsschüttungen).
4.3.9.

Ausarbeitung

von

Bestandsunterlagen:

Ausführungsunterlagen,
Die

Ausarbeitung

Dokumentationen

und

sämtlichen

die

von

für

Leistungserbringung erforderlichen Ausführungsunterlagen, Dokumentationen
und bei Bedarf von Bestandsunterlagen (z.B. Betriebs-, Bedienungs- und
Wartungsanleitungen, Abrechnungspläne, Anlagenbeschreibungen , sämtliche
für behördliche Bewilligungen erforderliche Nachweise, Atteste und Unterlagen
bzw. TÜV-pflichtige Übernahme- bzw. Abnahmebescheinigungen) sind in die
angebotenen Preise einzurechnen, sofern diese im Leistungsverzeichnis nicht
gesondert auszupreisen sind.
4.3.10.

Teilnahme an Besprechungen: Die Teilnahme an sämtlichen, für die
Leistungserbringung

erforderlichen

Koordinierungsgesprächen

am

Erfüllungsort.
4.3.11 .

Einschulung der Mitarbeiterinnen der Stadt Innsbruck: Im angebotenen
Preis

ist

die

Einschulung

der

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Mitarbeiterinnen

der

Stadt

Innsbruck