Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_05.10.2017.pdf
- S.33
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INNS"
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Landeshauptstadt Innsbruck
BRUCK
28.2. Andernfalls kann die Stadt Innsbruck die Beseitigung auf Kosten des anderen
hat dieser der Stadt Innsbruck einen
Vertragsteiles durchführen und
allenfalls
entstandenen Schaden zu ersetzen.
29.
Zuordnung zur Sphäre der Stadt Innsbruck
29.1.
Alle
von
der
Stadt
Innsbruck
zur
Verfügung
gestellten
Unterlagen
(z.B.
Ausschreibungsunterlagen) und Stoffe (z.B. Baugrund, Materialien, Vorleistungen) sowie
eine verzögerte Auftragserteilung sind der Sphäre der Stadt Innsbruck zugeordnet. Die
Prüf- und Warnpflicht des anderen Vertragsteiles bleibt davon unberührt.
29.2.
Der Sphäre der Stadt Innsbruck werden außerdem Ereignisse zugeordnet, welche
29.2.1. die vertragsgemäße Ausführung der Leistungen objektiv unmöglich machen oder
29.2.2. zurn Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und vom
anderen Vertragsteil nicht in zumutbarer Weise abwendbar sind. Das sind z.B.
29.2.2.1.
außergewöhnliche
Elementarereignisse,
wie
Hochwasser;
als
Hochwassermarke gilt der Abfluss des 30-jährliches Hochwassers
(HQ30) als vereinbart oder
29.2.2.2.
außergewöhnliche Witterungsverhältnisse.
Für außergewöhnliche
Witterungsverhältnisse oder Naturereignisse gilt das 10-jährliche
Ereignis als vereinbart.
30.
Zuordnung zur Sphäre des anderen Vertragsteiles
30.1.
Alle vom anderen Vertragsteil auf Grundlage der Ausschreibungsunterlagen zur
Preisermittlung
und
Ausführung
Dispositionen
des
anderen
getroffenen
Vertragsteiles
Annahmen
sowie
die
(Kalkulationsrisiko ),
von
ihm
alle
gewählten
Subunternehmerinnen sind der Sphäre des anderen Vertragsteiles zugeordnet.
30.2.
Der Sphäre des anderen Vertragsteiles werden insbesondere zugeordnet,
30.2.1. alle Ereignisse, welche nicht unter Punkt 29. beschrieben sind,
30.2.2. die Folgen der Nichteinhaltung sonstiger Verpflichtungen aufgrund z.B. seiner
Eigen- und Bietererklärung oder
30.2.3. zusätzliche Risiken, die sich aus Alternativ- oder Abänderungsangeboten
ergeben.
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