Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 02-Jaenner-Sonder.pdf

- S.12

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 02-Jaenner-Sonder.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2010
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 65 -

Mieten durch die Grundsicherung sowie
zirka weitere € 4 Mio für Wohnbauhilfe
aus. Zählt man das zusammen, geben wir
€ 20 Mio zur individuellen Stützung der
Mieten aus. Man kann nicht sagen, dass
die Mietzinsbildung insgesamt nicht sozial
sei, wobei wir aber mit 40 % sogar bei den
Richtwertmietzinsen unter dem Markt
liegen. Wir sind nicht nur eine Sport- und
Kulturstadt, sondern durchaus auch eine
soziale Stadt. (Beifall) Das muss man in
diesem Zusammenhang in aller Deutlichkeit sagen.
Unbeschadet dessen, bringe ich gemeinsam mit GR Gruber folgenden Antrag ein.
Frau Bürgermeisterin, ich bitte um
Nachsicht, dass dieser Antrag sehr
unbedingt gehalten ist, aber wenn wir
einen Beschluss fassen, muss dieser
unverbindlich sein.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin hat die Geschäftsführung der IIG anzuweisen, die
Mieten für jene Wohnungen, für die die
Mietzinsbildung nach dem Richtwertmietzins erfolgt, mit 90 % des jeweils aktuellen
Betrages des Richtwertmietzinses
vorzuschreiben.
Dipl.-Ing. Sprenger und Gruber, beide e. h.
Der Vorteil würde nicht nur darin liegen,
dass man alle MieterInnen gleich behandelt, sondern der Nachzieheffekt würde in
etwa bei der Hälfte der 1.280 Wohnungen
durchaus moderat sein und zwischen 0 %
und 8 % liegen. Ich glaube, das ist ein
Vorschlag, über den man durchaus
diskutieren kann. Er ist sachgerecht und
fair. Daher würde ich bitten, diesen Antrag
mit Wohlwollen zu behandeln. (Beifall)
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer: Ich glaube, dass
es technisch und fachlich von mir kein
Statement mehr braucht, denn neben mir
sitzt die geballte Kompetenz bezüglich
Wohnen und es bleibt keine Frage
sachlich beantwortet.
(Bgm.in Zach: Das kann man so oder so
sehen.)
Ich sehe es bekanntlich so. Es ist, liebe
Uschi, auch kein Muskelspiel, kein Streit
um des Kaisers Bart und es sind auch
keine Peanuts, sondern es geht schlicht
und einfach um eine so genannte "DaGR-Sitzung 27.1.2010

seinsgrundfunktion", nämlich das Wohnen.
Mit der Ausgliederung der IIG hat man auf
die Vorteile geschaut: Den Steuervorteil,
Organisationsstrukturvorteil und den
Vorteil, dass sich die Politik nicht immer
permanent und direkt einmischt. Ich
nehme an, dass man das damals als
Begründung genannt hat.
Das bringt natürlich Vorteile, die für ein
Unternehmen wie eine Immobiliengesellschaft im Geschäftsablauf nützliche
Eigenschaften sind. Bei der Ausgliederung
eines Leistungszweiges einer öffentlichen
Gebietskörperschaft gehört mehr dazu als
nur betriebswirtschaftliche oder kapitalwirtschaftliche Ansätze. Bei Wohnen - das
betrifft auch die Ver- und Entsorgungsbetriebe - geht es, wie bereits erwähnt, um
Daseinsfunktionen. Hier ist mit einer
Gebührenhoheit leicht einen Gewinn zu
maximieren.
Ich nehme an, dass man diesen Gedanken bei dem Antrag vor "zehn Jahren"
Rechnung getragen hat. Damals hat man
eine Mietzinserhöhung eingefroren und
dieser Beschluss war gerade den hilfsbedürftigen Menschen eine Unterstützung.
Man muss aber dazu sagen, dass auch
nicht so hilfsbedürftige Menschen in dieser
Stadt mit dem Vorschlag mitgenascht
haben.
Was bedeutet eigentlich das Einfrieren der
Richtwertmieten? Wenn man zum Beispiel
1 kg Rostbraten einfriert und diesen dann
auftaut, hat man nicht 1,30 kg Rostbraten.
(GR Haller: Nein, dann hat man nur mehr
75 dag.)
Dann machen es wir bei den Mietzinsen
genauso, wenn wir sie auftauen. Wenn
man 1 kg Fleisch auftaut, aber mehr
Fleisch braucht, gibt es nicht die von Euch

(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Unterschiedliche Sachverhalte muss man
unterschiedlich behandeln.)
Es gibt nicht die von Euch besagte
wunderbare Vermehrung, sondern man
muss dementsprechend mehr bestellen
bzw. mehr ansetzen und nicht so, wie es
den Leuten jetzt vorgeschrieben wird,
nämlich die Mieten nachträglich anzupassen.